Prüfungsablauf

Die vorgesehene Prüfung wird dem_der Prüffeldverantwortlichen in angemessener Zeit vor Beginn der Prüfung angekündigt, es sei denn, dass der Prüfungszweck dadurch gefährdet wird.

In einem Erstgespräch werden dem_der Prüffeldverantwortlichen die Prüfungsthemen vorgestellt, der Zeitplan abgestimmt und organisatorische Fragen der Prüfung geklärt.

Bei der Prüfungsdurchführung erfolgt das Identifizieren, Aufzeichnen, Analysieren und Bewerten von Informationen vor Ort und das Ableiten von Empfehlungen.

Die IR erstellt auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse unabhängige und objektive Revisionsberichte. Sie ist dafür verantwortlich, dass wesentliche Risiken, Mängel und Fehler in den Prüfbericht aufgenommen werden. Im Falle von Feststellungen müssen diese unter Anführung von Fakten begründet werden.

Über die von der IR getroffenen Feststellungen findet eine Berichtsbesprechung mit dem_der Prüffeldverantwortlichen statt. Der_die Prüffeldverantwortliche hat die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bericht oder den Empfehlungen abzugeben.

Der Revisionsbericht inklusive Stellungnahme wird dem Rektorat vorgelegt. In einer gemeinsamen Schlussbesprechung mit dem Rektorat und dem_der Prüffeldverantwortlichen werden die Ergebnisse der Prüfung sowie die Empfehlungen besprochen. Der_Die Rektor_in beschließt die umzusetzenden Maßnahmen und bestimmt eine dafür verantwortliche Person und den Zeitpunkt der Umsetzung. Damit wird die Umsetzung der Maßnahmen verbindlich.

Die betroffenen Umsetzungsverantwortlichen informieren die IR über die Umsetzung und deren Ergebnis. Die Erledigung der aus den Prüfberichten resultierenden Maßnahmen wird durch die IR in Form eines Follow-up Verfahrens überwacht und darüber berichtet. Im Rahmen dieses Verfahrens stellt die IR fest, ob die gegebenen Empfehlungen zeitgerecht umgesetzt und die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden.

Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Mitarbeiter_innen der IR sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeiten bekannt gewordenen Sachverhalte – unbeschadet der hier festgehaltenen Berichtslegungsverpflichtungen – Verschwiegenheit zu bewahren.

Der_Die Leiter_in der IR ist nur im Einvernehmen mit dem_der Rektor_in dazu berechtigt, Außenstehende über Prüfungsfeststellungen zu informieren.