Zielvereinbarungen

Das Rektorat schließt mit jeder der acht Fakultäten mehrjährige Zielvereinbarungen ab. Die Zielvereinbarungen leiten sich sowohl aus der gesamtuniversitären Entwicklungsplanung als auch aus der Leistungsvereinbarung mit dem Ministerium ab. Darin werden die weitere Entwicklung der Forschungsschwerpunkte, die Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl der prüfungsaktiven Studierenden und die Projekte zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den jeweiligen Fakultäten reflektiert. Projekte und Maßnahmen zur weiteren Entwicklung werden festgelegt.

Die Zielvereinbarung besteht aus

Die TU Wien verfolgt das Ziel, ihr Profil vor dem Hintergrund sich ändernder politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu stärken und weiterzuentwickeln. Wichtigster universitätsweiter Strategieprozess ist dabei die Erstellung des Entwicklungsplanes. Für die Gestaltung des Prozesses der Entwicklungsplanung lässt das Gesetz einigen Spielraum. Das Rektorat hat für die Erstellung des Entwicklungsplans einen Ansatz gewählt, der über die Vorgaben des UG (Stellungnahme des Senats und Genehmigung durch den Universitätsrat) hinausgeht und eine weitergehende Partizipation aller betroffenen Personengruppen ermöglicht: Der Prozess bezieht die Dekane, die Abteilungsleitungen sowie Interessensgruppen mit ein. Senat und Universitätsrat haben die Möglichkeit - über ihre gesetzliche Aufgabe hinaus - an der Erarbeitung des Entwicklungsplans teilzunehmen. Da der Entwicklungsplan einerseits Grundlage für den Entwurf der Leistungsvereinbarung ist und andererseits die Qualitätsziele aus den strategischen Zielen des Entwicklungsplans abgeleitet sind, ist durch den breiten partizipativen Prozess sichergestellt, dass die Qualitätssicherungsstrategie der TU Wien von allen Verantwortlichen getragen wird.

Seit Inkrafttreten des UG beschränkt sich die staatliche Lenkung der TU Wien auf eine Steuerung des Kontexts und bedient sich für diese Aufgabe der Leistungsvereinbarung (3-jähriger Leistungsauftrag). Derzeit liegt die Aufsicht beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und es gilt die Leistungsperiode 2022–2024 auf Grundlage des Entwicklungsplans 2025+.