Zielgruppen und deren Schulungen an der TU Wien

Zielsetzung

Die Kurse der Standardschulungen an der TU Wien sind darauf ausgerichtet, allen neuen Mitarbeitenden bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit das notwendige Wissen, die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für unser Haus von Bedeutung sind. Gleichzeitig sollen sie sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden auf einem einheitlichen Wissensstand sind, wodurch eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen wird. Darüber hinaus dienen die Schulungen dazu, die Werte und Haltungen der TU Wien zu vermitteln und die Kultur der Universität zu stärken. Das Absolvieren der festgelegten Trainings schützt die TU Wien zudem in rechtlichen und sicherheitsrelevanten Belangen.

Sollten Mitarbeitende ihren Schulungsverpflichtungen nicht nachkommen, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Die Umsetzung der Richtlinie startete im Rahmen einer Pilotphase am 1. Oktober 2024. Seit Mitte Mai 2026 ist ein TU-weiter Betrieb implementiert.

Zielgruppen


Allgemeine Zielgruppen:

  • Mitarbeiter_innen über 6 Monate /10 Stunden:
    Hiermit sind alle Mitarbeiter_innen gemeint, die in einem echten Dienstverhältnis zur TU Wien stehen, deren Dienstverhältnis länger als 6 Monate und mehr als 10 Stunden pro Woche umfasst.
  • Neue Mitarbeiter_innen über 6 Monate / 10 Stunden (Dienstantritt ab 1.10.2025):
    Für diese Gruppe sind Schulungen zum Thema:

    • Einführung in die TU -TU Intro
    • Recht, Finanzen und Compliance
    • Informationssicherheit
    • Datenschutz
    • TU IT Tools
    • KI Schulung

    innerhalb der ersten 4 Wochen zu absolvieren.

  • Vorübergehende oder in geringem Ausmaß beschäftigte Mitarbeiter_innen:
    Hiermit sind alle Mitarbeiter_innen gemeint, die in einem echten Dienstverhältnis zur TU Wien stehen, deren Dienstverhältnis bis inklusive 6 Monate und/oder bis inklusive 10 Stunden pro Woche umfasst.
    Für diese Gruppe sind Schulungen zum Thema Informationssicherheit und KI vorgesehen.


Spezielle Zielgruppen:

  • Lehrpersonal mit Ausnahme der Lehrbeauftragten
    Neue Lehrende wurden definiert als nach 31.01.2024 an der TU Wien eingetretene Lehrende. Diese Zielgruppe hat eine 16 stündige  Hochschuldidaktische Basisausbildung innerhalb der ersten 12 Monate ab Dienstantritt zu absolvieren.
  • Kaufmännisches/Administratives Personal
    Bibliothekswesen, Buchhaltung, Rechnungswesen und Controlling, HR (Human Ressources), Marketing/Design/PR, Projektmanagement, Rechtswesen, Sachbearbeitung und Verwaltung (kaufm.), Sekretariat/ Administration, sonst. kaufmännisches/administratives Personal
  • Technisches Personal
    Chemie/Labor/Werkstätte, Entwicklung/Programmierung, IT-Systemadministration, IT – Sonstiges, Gebäudetechnik/Sicherheitstechnik, Projektmanagement (techn), sonstiges techn. Personal
  • Personal in Forschungsprojekten
    Forschungsprojektleiter_innen sowie wissenschaftliches und allgemeines Personal, das in Forschungsprojekten angestellt ist.
  • Lehrlinge und Praktikant_innen
  • Leiter_innen (ohne Projektleiter_innen)
    Diese Zielgruppe hat innerhalb des ersten Monats oder mit Inbetriebnahme von ines die Schulungen zu Compliance bzw HR Management-tools zu absolvieren.
  • Spezielle Verantwortliche und Anwender_innen von speziellen IT-Anwendungen
  • Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

    Achtung

    Die verpflichtenden Inhalte für spezielle Zielgruppen sind zusätzlich zu den Inhalten für allgemeine Zielgruppen zu absolvieren.
    Die Zugehörigkeit zu mehreren Zielgruppen ist möglich und ggf. sind daher mehrere oder alle nachfolgenden Inhalte der verschiedenen Gruppen zu absolvieren.

Maßnahmen bei Nichteinhaltung

Wenn das Monitoring ergibt, dass verpflichtende Schulungen (noch) nicht absolviert wurden, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Bei Überschreiten der in Punkt 4 der Richtlinie genannten Fristen wird der_die Mitarbeiter_in per E-Mail erinnert und aufgefordert, die Schulung(en) zu absolvieren. Es tritt eine automatische Fristverlängerung um 4 Wochen in Kraft. Für vorübergehende oder in geringem Ausmaß beschäftigte Mitarbeiter_innen sind keine weiteren Schritte vorgesehen.

Für alle anderen Zielgruppen gilt Folgendes:  Wird auch innerhalb dieser Nachfrist die Schulung nicht absolviert, wird der_die unmittelbare Vorgesetzte informiert. Der_Die unmittelbare Vorgesetzte kann bei Vorliegen eines triftigen Grundes die Frist einmalig um weitere 4 Wochen verlängern.

  • Liegt kein triftiger Grund vor oder wird die Schulung innerhalb der von dem_der unmittelbaren Vorgesetzten gewährten Nachfrist nicht absolviert, wird HR People & Service informiert.
  • Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung des_r Mitarbeiters_in, mit der Aufforderung, die Schulungen nachzuholen.

Bei beharrlicher, anhaltender Weigerung behält sich die TU Wien vor, weitere dienstrechtliche Konsequenzen in die Wege zu leiten.

Umsetzung

Zur Verfügungstellen der Angebote und Ressourcen

Die Angebote für alle Mitarbeiter_innen werden von der TU Wien als zeitlich und örtlich unabhängig absolvierbare E-Learnings in Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt ebenso die zur Absolvierung der Schulung erforderliche Arbeitszeit. Die verpflichtenden Angebote für neues Lehrpersonal sind als Präsenzformate konzipiert und stehen als solche zur Verfügung. Die TU Wien stellt den Mitarbeiter_innen die Arbeitszeit für die verpflichtenden Schulungen zur Verfügung.

Information

Alle verpflichtenden Trainings-Angebote stehen den Mitarbeiter_innen auf der E- Learning Plattform der TU Wien ines, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zur Verfügung. Die Mitarbeiter_innen werden über das Angebot und die Erwartungshaltung der TU Wien informiert.

Die eingesetzten Systeme erlauben ein Monitoring der Kursabsolvierung für die Mitarbeiter_innen und die Information an deren unmittelbare_n Vorgesetzte_n, um das Ziel dieser Richtlinie zu erreichen und um die Mitarbeiter_innen gegebenenfalls an die Absolvierung der verpflichtenden Maßnahmen erinnern zu können.

relevante LINKs: