Zielgruppen und deren Schulungen an der TU Wien
Zielsetzung
Die Kurse der Standardschulungen an der TU Wien sind darauf ausgerichtet, allen neuen Mitarbeitenden bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit das notwendige Wissen, die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für unser Haus von Bedeutung sind. Gleichzeitig sollen sie sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden auf einem einheitlichen Wissensstand sind, wodurch eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen wird. Darüber hinaus dienen die Schulungen dazu, die Werte und Haltungen der TU Wien zu vermitteln und die Kultur der Universität zu stärken. Das Absolvieren der festgelegten Trainings schützt die TU Wien zudem in rechtlichen und sicherheitsrelevanten Belangen.
Sollten Mitarbeitende ihren Schulungsverpflichtungen nicht nachkommen, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt im Rahmen einer einjährigen Pilotphase, die am 1. Oktober 2024 beginnt. Ziel ist es, nach Abschluss der Evaluierung ein dauerhaftes Modell für die Standardschulungen zu etablieren.
Geltungsbereich
Die Richtlinie orientiert sich am Geltungsbereich der beiden Betriebsvereinbarungen zur berufsbezogenen Entwicklung und umfasst das gesamte wissenschaftliche, künstlerische und allgemeine Personal der TU Wien.
Zielgruppen
Allgemeine Zielgruppen:
- Alle Mitarbeiter_innen:
Hiermit sind alle Mitarbeiter_innen gemeint, die in einem Dienstverhältnis zur TU Wien stehen, deren Dienstverhältnis länger als 6 Monate und mehr als 10 Stunden pro Woche umfasst.
- Vorübergehende oder in geringem Ausmaß beschäftigte Mitarbeiter_innen:
Hiermit sind alle Mitarbeiter_innen gemeint, die in einem Dienstverhältnis zur TU Wien stehen, deren Dienstverhältnis bis inklusive 6 Monate und bis inklusive 10 Stunden pro Woche umfasst.
Spezielle Zielgruppen:
- Lehrpersonal mit Ausnahme der Lehrbeauftragten
- Kaufmännisches/Administratives Personal
Bibliothekswesen, Buchhaltung, Rechnungswesen und Controlling, HR (Human Ressources), Marketing/Design/PR, Projektmanagement, Rechtswesen, Sachbearbeitung und Verwaltung (kaufm.), Sekretariat/ Administration, sonst. kaufmännisches/administraives Personal - Technisches Personal
Chemie/Labor/Werkstätte, Entwicklung/Programmierung, IT-Systemadministration, IT – Sonstiges, Gebäudetechnik/Sicherheitstechnik, Projektmanagement (techn), sonstiges techn. Personal - Personal in Forschungsprojekten
Forschungsprojektleiter_innen sowie wissenschaftliches und allgemeines Personal, das in Forschungsprojekten angestellt ist. - Lehrlinge und Praktikant_innen
- Leiter_innen (ohne Projektleiter_innen)
- Spezielle Verantwortliche und Anwender_innen von speziellen IT-Anwendungen
- Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Verpflichtende Inhalte für allgemeine Zielgruppen
Alle Mitarbeiter_innen/Neue MA
Hiermit sind alle Mitarbeiter_innen gemeint, die in einem Dienstverhältnis zur TU Wien stehen, deren Dienstverhältnis länger als 6 Monate und mehr als 10 Stunden pro Woche umfasst.
In Rahmen der Pilotphase vom 1.10.2024 bis 30.9.2025 ist in jedem Fall eine Schulung zum Thema Informationssicherheit zu absolvieren (siehe Punkt 7.3.)
Umfang: 5 Stunden
Frist: spätestens bis Ende des 2. Monats nach Dienstbeginn/ Inkrafttreten der RL
Inhalte:
- Einführung in die TU -TU Intro
- Recht, Finance und Compliance
- Informationssicherheit
- Datenschutz
- TU IT Tools
Hiermit sind alle Mitarbeiter_innen gemeint, die in einem Dienstverhältnis zur TU Wien stehen, deren Dienstverhältnis bis inklusive 6 Monate und bis inklusive 10 Stunden pro Woche umfasst.
Im Rahmen der Pilotphase vom 1.10.2024 bis 30.9.2025 ist in jedem Fall eine Schulung zum Thema Informationssicherheit zu absolvieren (siehe Punkt 7.3.)
Umfang: 1 Stunde
Frist: spätestens bis Ende des 2. Monats nach Dienstbeginn/ Inkrafttreten der RL
Inhalte:
- Informationssicherheit
Verpflichtende Inhalte für spezielle Zielgruppen
Diese Inhalte sind zusätzlich zu den Inhalten für allgemeine Zielgruppen zu absolvieren. Die Zugehörigkeit zu mehrern Zielgruppen ist möglich und sind ggf. alle Inhalte der verschiedenen Gruppen zu absolvieren
Umfang:16 Stunden
Frist: idealerweise vor Beginn der Lehrtätigkeit, jedoch spätestens bis Ende des 12. Monats nach Dienstbeginn)
Inhalt:
- Hochschuldidaktische Basisausbildung
Im Rahmen der Pilotphase vom 1.10.2024 bis 30.9.2025 ist eine Hochschuldidaktische Basisausbildung in jedem Fall zu absolvieren (siehe Punkt 7.3.)
Rollenspezifische Angebote befinden sich in Ausarbeitung
Rollenspezifische Angebote befinden sich in Ausarbeitung
Rollenspezifische Angebote befinden sich in Ausarbeitung
Rollenspezifische Angebote befinden sich in Ausarbeitung
Umfang: 5 Stunden
Frist: Grundsätzlich vor spätestens jedoch bis Ende des 3. Monats nach Übernahme einer Leitungsfunktion
Inhalt:
- Compliance
- HR Tools der TU Wien
- Struktur und Governance insbesondere Vollmachten
Die Übernahme und Innehabung spezieller Verantwortlichkeiten (z.B. Brandschutzwarte, Sicherheitsvertrauenspersonen u. Ä.) sowie die Anwendung spezieller Software (z.B. Typo 3, Plagiatssoftware) setzt die Absolvierung der entsprechenden Schulungen voraus. Allfällige Berechtigungen werden erst nach erfolgreicher Absolvierung erteilt.
Rollenspezifische Angebote befinden sich in Ausarbeitung
Maßnahmen bei Nichteinhaltung
Für den Fall, dass das Monitoring ergibt, dass verpflichtende Schulungen (noch) nicht absolviert wurden, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
-
Bei Überschreiten der Fristen gemäß Punkt 4 wird der _die Mitarbeiter_in erinnert und wird der_die unmittelbare Vorgesetzte informiert und diese_r fordert den_die MA auf, die Schulung(en) innerhalb von 4 Wochen nachzuholen.
- Wird auch innerhalb der Nachfrist die Schulung nicht absolviert und liegt auch kein trifftiger Grund (bspw. langer Krankenstand) vor, wird die Personaladministration informiert und es erfolgt eine schriftliche Verwarnung des_r Mitarbeiters_in mit der Aufforderung, die Schulungen innerhalb von 4 Wochen nachzuholen.
- Verstreicht auch diese letzte Frist ohne, dass das verpflichtende Training absolviert wurde, wird eine Sperre ausgewählter Systeme veranlasst.
Umsetzung, Inkraftreten und Übergansgsbestimmungen
Zur Verfügungstellen der Angebote und Ressourcen
Die Angebote für alle Mitarbeiter_innen werden von der TU Wien als zeitlich und örtlich unabhängig absolvierbare
E- Learnings in Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt ebenso die zur Absolvierung der Schulung erforderliche Arbeitszeit. Die verpflichtenden Angebote für neues Lehrpersonal sind als Präsenzformate konzipiert und stehen als solche zur Verfügung.
Es wird davon ausgegangen, dass neuen Mitarbeiter_innen im ersten Monat mindesten 5 Stunden zur Absolvierung der entsprechenden verpflichtenden Schulungen zur Verfügung stehen. Um das Wissen aktuell zu halten bzw. spezifische verpflichtende Trainings zu absolvieren stehen den Mitarbeiter_innen 16 Stunden/Jahr zur Verfügung.
Information
Alle verpflichtenden Trainings-Angebote stehen den Mitarbeiter_innen auf der E- Learning Plattform der TU Wien zur Verfügung. Die Mitarbeiter_innen werden über das Angebot und die Erwartungshaltung der TU Wien informiert.
Die eingesetzten Systeme erlauben ein Monitoring der Kursabsolvierung für die Mitarbeiter_innen und die Information an deren unmittelbare_n Vorgesetzte_n, um das Ziel dieser Richtline zu erreichen und um die Mitarbeiter_innen gegebenenfalls an die Absolvierung der verpflichtenden Maßnahmen erinnern zu können.
Inkraftreten
Diese Richtlinie tritt mit 1.10.2024 in Kraft.
Im Zeitraum 1.10.2024 bis 30.9.2025 ist eine Pilotphase vorgesehen, in der die Bestimmungen zunächst auf die Schulungen zum Thema Informationssicherheit gemäß 4.1 und.4.2 sowie Hochschuldidaktische Basisausbildung gemäß 5.1. anzuwenden sind.
In Bezug auf Punkt 6 werden in der Pilotphasein der Pilotphase nur lit a und b zur Anwendung gebracht und alle Fristen um jeweils 1 Monat verlängert.
Parallel dazu werden in der Pilotphase schrittweise und zielgruppen-spezifisch weitere Schulungen in das verpflichtend zu absolvierende Programm aufgenommen.
FAQs
Nein, ausschließlich die aktuell von der TU Wien angebotenen Kurse sind zu absolvieren. Früher besuchte oder ähnliche Kurse werden nicht angerechnet.
Betriebsvereinbarungen zur berufsbezogenen Entwicklung: