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Gemeinsame Aufgaben Meldestellenbeauftragte

In Umsetzung der EU RL 2019/1937, „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU Whistleblower-Richtlinie) gibt das nationale HinweisgeberInnenschutzgesetz ua vor, wie Meldekanäle auszugestalten sind. Ein webbasiertes Tool ermöglicht es Mitarbeiter_innen, jederzeit sicher und anonym, Hinweise abzugeben.

Der effiziente Aufbau eines Meldesystems, der Umgang mit Meldungen und HinweisgeberInnen ist Teil des Meldesystems in einer Organisation.

Ein Meldekanal ist jedoch nicht allein die Einführung eines Tools, sondern umfasst darüber hinaus auch die Entgegennahme, Koordination und angemessene Bearbeitung der gemeldeten Hinweise, damit keine Nachteile für die Organisation entstehen.

Ein ordnungsgemäßer Umgang mit Meldungen erfordert die genaue Dokumentation der Meldung und die Aufbewahrung der Meldung inklusive ergänzender Unterlagen im gesetzmäßig erforderlichen und zulässigen Ausmaß.

Gemäß der EU Whistleblower-Richtlinie sollte das nationale HinweisgeberInnenschutzgesetz bis 17.12.2021 umgesetzt werden. Nachdem aufgrund des nationalen Gesetzes vieles neu und unklar sein wird, ist es ua auch die Aufgabe der Meldestellenbeauftragten, entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten.

Ein umfangreiches Schulungsangebot zum Meldesystem und seinen rechtlichen Grundlagen rundet das Service der Meldestellenbeauftragten ab.