Compliance-Titelbild, Compliance Officers mit juristische Icons

Die EU-Whistleblower-Richtlinie

Überblick

 „Whistleblowing“ bezeichnet die Meldung von Missständen durch Hinweisgeber_innen (Whistleblower) innerhalb einer Organisation oder an eine externe Stelle. Die abgegebene Meldung impliziert meist einen Compliance- und/oder Gesetzesverstoß.

Weltweit bekannt wurde der Begriff „Whistleblowing“ durch Enthüllungen von Edward Snowden, WikiLeaks und der Panama Papers.

Whistleblowing ist seit jeher wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie schreibt erstmals eine verpflichtende Einrichtung eines Meldesystems vor, welches Hinweisgeber_innen ermöglicht, Verstöße gegen EU-Recht zu melden.

Meldesysteme bieten großes Potenzial für Korruptionsbekämpfung, mehr Transparenz und Vertrauen in die Organisation.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie muss seit 17.12.2021 in den Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt sein.

Meldekategorien

Grafik zum Thema EU-Whistleblower Richtlinie Meldekategorien. Genauere Informationen dazu finden Sie direkt danach im Text. Die Meldekategorien lauten Öffentliches Antragswesen, Geldwäsche, Produktsicherheit und -konformität, Umweltschutz, Strahlenschutz, Verbraucherschutz, Förderungsmissbrauch sowie Staatliche Beihilfen.

Zu den weiteren Meldekategorien der EU-Whistleblower-Richtlinie gehören Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Verkehrssicherheit, Öffentliche Gesundheit sowie Verstöße gegen das Körperschaftssteuerrecht. Diese Meldekategorien werden jedoch aller Wahrscheinlichkeit nicht für die TU Wien zur Anwendung kommen.

Die Meldekategorien Datenschutz und Informationssicherheit, öffnet in einem neuen Fenster sind in der EU-Whistleblower-Richtlinie zwar enthalten, an der TU Wien gibt es jedoch gesonderte Meldekanäle.

Meldeberechtigte Personen

  • Arbeitnehmer_innen der TU Wien und ihrer Beteiligungen
  • Beamt_innen
  • Praktikant_innen der TU Wien
  • Ausgeschiedene Arbeitnehmer_innen der TU Wien
  • Bewerber_innen für die TU Wien
  • Angehörige von Leitungs- oder Aufsichtsorganen der TU Wien (z.B. Mitglieder des Universitätsrats)
  • Freiwillige, die für die TU Wien unentgeltlich Leistungen erbringen
  • Selbständige, die für die TU Wien Leistungen erbringen (z.B. Consulter_innen, Betriebsärzt_innen, Psycholog_innen, Trainer_innen)
  • Personen unter Aufsicht und Leitung von (Unter)auftragnehmer_innen und Lieferant_innen (z.B. Mitarbeiter_innen der BIG und der IBG, überlassene Arbeitskräfte, Securities)