Rektorin

Seit Oktober 2011 ist O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Sabine Seidler, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Rektorin der TU Wien.

Die Rektorin ist Vorsitzende des Rektorats. Ihr obliegt die Gesamtkoordination und Gesamtleitung der TU Wien sowie die Vertretung nach außen. Sie hat die Vollziehung der Beschlüsse des Rektorats und des Universitätsrates zu veranlassen bzw. zu überwachen. Sie hat alle Agenden wahrzunehmen, die nicht aufgrund des Universitätsgesetzes (UG) 2002, der Satzung oder dieser Geschäftsordnung einem anderen Organ zugewiesen sind. Wird die Rektorin im Rahmen ihrer Auffangkompetenz tätig, hat sie diesbezüglich dem Rektorat zu berichten. In den Zuständigkeitsbereich der Rektorin fallen folgende Bereiche zur selbstständigen Erledigung:

Agenden gem. § 23 Abs. 1 UG:

  • Vorsitzende sowie Sprecherin des Rektorats
  • Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor_innen
  • Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen und der Gestaltungsvereinbarungen mit dem_der Bundesminister_in
  • Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessor_innen und Führung von Berufungsverhandlungen
  • Ausübung der Funktion der obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals
  • Leitung des Amts der Universität
  • Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen
  • Erteilung sowie Widerruf von Vollmachten gem. § 28 Abs. 1 UG und § 27 Abs. 2 UG

Agenden gem. Geschäftsordnung

  • Vorbereitung des Entwicklungsplans
  • Rechtsangelegenheiten von strategischer Bedeutung, die nicht in spezielle Zuständigkeiten fallen
  • Standortentwicklung
  • Feststellung über das Vorliegen der erforderlichen Leistungsnachweise für die unbefristete Verwendung von Dienstnehmer_innen der Universität im Bereich des wissenschaftlichen Personals
  • Interne Revision
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Fundraising/Alumni Betreuung
  • Erstellung des Rechnungsabschlusses
  • Controlling
  • Operative Planung einschließlich Investitionsplanung
  • Budgetierung und Budgetvollzug
  • Rechnungs- und Berichtswesen
  • Liquiditätsmanagement
  • Beteiligungsmanagement
  • Risikomanagement
  • Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Abteilungsleiter_innen der zugeordneten Abteilungen, gegebenenfalls mit den Fachbereichsleiter_innen der zugeordneten Fachbereiche
  • Zuordnung der Universitätsangehörigen (§ 94 Abs.1 Z 2 bis 6 UG) zu den einzelnen Organisationseinheiten
  • Fristsetzung bzw. Ersatzvornahme im Zusammenhang mit der Säumnis von Organen

Details siehe Geschäftsordnung Rektorat., öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

 

Zitate und Bild Rektorin

Sabine Seidler, Rektorin
Wir verbinden Forschung und Lehre um Innovation zu ermöglichen und einen Mehrwert für die Gesellschaft zu generieren.
Sabine Seidler hält eine Rede

© Matthias Heisler

Portrait von Rektorin Sabine Seidler

© Raimund Appel

Pressefotos:

Portrait von Rektorin Sabine Seidler

© Raimund Appel

Sabine Seidler

Portrait von Rektorin Sabine Seidler

© Raimund Appel

Sabine Seidler

Portrait von Rektorin Sabine Seidler

© Raimund Appel

Sabine Seidler

Portrait von Rektorin Sabine Seidler

© Raimund Appel

Sabine Seidler