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Wissenschaftliche Praxis lässt sich lehren und prüfen

Eigenständigkeit, Integrität und Zitierregeln sind Bestandteile wissenschaftlichen Arbeitens. Die TUW prüft im Fall Popper und setzt auf Prävention.

Drohnenaufnahme TU Wien Hauptgebäude am Karlsplatz

Für Transparenz und Qualitätssicherung sowie zum Schutz der wissenschaftlichen Integrität von TUW-Mitarbeiter_innen, initiiert die TUW ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Diplom- und Doktorarbeit von Dr. Niki Popper unter Einbeziehung unabhängiger, externer Gutachter_innen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Universitätsgesetz 2002 (UG). Für die TUW steht die Redlichkeit von Dr. Popper außer Zweifel.

Formalmängel oder Plagiat

Ob in den Arbeiten Plagiate im Sinne des Universitätsgesetzes (UG) vorliegen, wird die rechtliche Überprüfung im Rahmen des angestrebten Verwaltungsverfahrens zeigen. Voraussetzung für das Vorliegen eines Plagiats nach UG sind a) Vorsatz, d.h. Vorliegen einer nachweislichen Täuschungsabsicht und b) Wesentlichkeit, d.h. ist/war der betreffende Teil einer wissenschaftlichen Arbeit für die positive Beurteilung der Arbeit ausschlaggebend. Erst diese bewiesenen Umstände führten in weiterer Folge zur Wiederaufnahme eines Verfahrens bzw. zur Aberkennung eines akademischen Grades.

Insofern hat sich Herr Dr. Weber akademischen Dank verdient, denn nur das Aufzeigen von formalen Mängeln und die öffentliche Diskussion darüber transportiert die thematische Transparenz und zeigt auch, wie unerlässlich die Arbeit an den Universitäten ist, gute wissenschaftliche Praxis zu lehren und zu prüfen“, erklärt das Rektorat der TU Wien.

Prävention durch Bewusstsein schaffen und Kompetenz vermitteln

In Abschlussarbeiten auf einen ordnungsgemäßen Zitationsstandard zu achten, liegt sowohl in der Verantwortung des/der Verfassers/Verfasserin als auch in jener der Betreuung. Zur Kompetenzerweiterung und zur Prävention sind seit einigen Jahren an der TUW verbindliche Richtlinien und Weiterbildungsangebote etabliert:

  • TUW Code of Conduct für wissenschaftliches Arbeiten (2007):Die Technische Universität Wien ist der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet und anerkennt die Pflege guter wissenschaftlicher Praxis und den angemessenen Umgang mit Vorwürfen von Fehlverhalten als ihre institutionelle Aufgabe. Die … Richtlinie soll dazu beitragen, wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden, und die Qualität wissenschaftlicher Arbeit fördern.
  • Software: Seit 2013 ist in einer TUW-Richtlinie die verpflichtende elektronische Einreichung von wissenschaftlichen Arbeiten (Dissertationen, Diplomarbeiten, Masterarbeiten) an der TU Wien verordnet. Seit zwei Jahren ist eine Plagiatssoftware zur Prüfung von Abschlussarbeiten in Verwendung. Es liegt im Ermessen der Studiendekan_innen zu entscheiden, ob eine solche Überprüfung sinnvoll bzw. notwendig ist.
  • Im TUW-Weiterbildungsangebotfocus:lehre“ werden im Studienjahr Lehrende über die Anwendung von Plagiatssoftware an der TUW informiert.. Für Studierende gibt es eine Reihe von Lehrveranstaltungen zu Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens bzw. Wissenschaftliches Schreiben, in dem die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis gelehrt werden.
  • Leitfaden zum Umgang mit Plagiaten in studentischen Arbeiten an der TU Wien (2014)
  • Das Projekt „Digitale gute wissenschaftliche Praxis“ wird an der der TU Wien als Bestandteil der aktuellen Leistungsvereinbarung 2022 - 2024 durchgeführt werden und Instrumente und Prozesse schaffen, die von allen österreichischen Universitäten genutzt werden können. Es geht darum, beim wissenschaftlichen Nachwuchs Bewusstsein zu schaffen und Fehlern und Vergehen vorzubeugen.

 

Rückfragehinweis:

Technische Universität Wien
Bettina Neunteufl
Pressesprecherin
bettina.neunteufl@tuwien.ac.at