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Wiederbestellungsverfahren: Transparenz, Dialog und Verantwortung im Senat

Wie der Senat seine gesetzliche Rolle im vereinfachten Wiederbestellungsverfahren des Rektors wahrnimmt.

Gruppenfoto der Mitglieder des Senats im Kuppelsaal der TU Wien

© TU Wien | Matthias Heisler

Mitglieder des Senats

Die Wiederbestellung eines Rektors bzw. einer Rektorin zählt zu den sensibelsten und zugleich folgenreichsten Entscheidungen der universitären Selbstverwaltung. Der Senat nimmt seine zentrale Rolle gemäß dem Universitätsgesetz (UG) in diesem Zusammenhang mit großer Sorgfalt, Transparenz und besonderem Verantwortungsbewusstsein wahr.

Gesetzliche Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse des Senats

Für den Fall, dass ein_e amtierende_r Rektor_in nach der ersten Funktionsperiode eine weitere Amtszeit anstrebt, sieht das UG ein vereinfachtes Wiederbestellungsverfahren vor. Dieses Verfahren ist rechtlich klar geregelt: Über den Antrag auf Wiederbestellung wird zunächst im Senat und anschließend im Universitätsrat abgestimmt. Für eine erste Wiederbestellung ist in beiden Gremien jeweils die einfache Mehrheit erforderlich.

Warum die Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist

Aufgrund der im UG sowie in der Wahlordnung der TU Wien festgelegten Fristen muss die Entscheidung über einen Wiederbestellungsantrag bereits deutlich vor Beginn der nächsten Funktionsperiode erfolgen. Die Abstimmung im Senat findet daher voraussichtlich in der 142. Sitzung am 16. März statt. Mit dieser Entscheidung wird festgelegt, wer die operative Leitung der TU Wien in der Funktionsperiode 2027 bis 2031 übernehmen soll.

Strukturierter Austauschprozess vor der Abstimmung

Den Mitgliedern des Senats ist bewusst, dass der frühe Zeitpunkt der Entscheidung sowie die Form des vereinfachten Verfahrens Fragen, Diskussionsbedarf und auch kritische Perspektiven innerhalb der Universitätsöffentlichkeit auslösen können. Gerade deshalb wurde großer Wert daraufgelegt, den Entscheidungsprozess transparent zu gestalten und eine breite interne Meinungsbildung zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Senatsvorsitzenden Bernhard Hofko und dem amtierenden Rektor Jens Schneider ein strukturierter Austauschprozess gestartet. Ziel ist es, den Senatsmitgliedern eine fundierte, nachvollziehbare und plural abgesicherte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Für Ende Februar ist ein Treffen zwischen den Sprecher_innen aller im Senat vertretenen Personengruppen, dem Senatsvorsitz-Team sowie dem Rektor geplant.

Rolle der Personengruppen bei der internen Meinungsbildung

Im Vorfeld dieser Aussprache sammeln die Personengruppensprecher_innen in ihren jeweiligen Gruppen Rückmeldungen, Fragen, Erwartungen und auch kritische Einschätzungen im Hinblick auf eine mögliche zweite Amtsperiode. Diese Beiträge werden derzeit gemeinsam mit dem Senatsvorsitz-Team gebündelt und dem Rektor übermittelt. Die Ergebnisse des Gesprächs werden anschließend in die Personengruppen zurückgespielt und dienen allen Senatsmitgliedern als wesentliche Grundlage für die individuelle Entscheidungsfindung im Vorfeld der Abstimmung.

Transparenz und Verantwortung als Leitprinzipien des Verfahrens

Mit diesem Vorgehen verbindet der Senat die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mit einem hohen Maß an interner Transparenz, Dialogorientierung und kollektiver Verantwortung. Ziel ist es, der Tragweite der Entscheidung gerecht zu werden und zugleich Raum für unterschiedliche Perspektiven innerhalb der Universität zu schaffen.