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Pendlerpauschale

Information zu Pendlerpauschale – neu ab 1 Juli 2021.

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Bitte beachten Sie, dass die Übergangsregeln zur Pendlerpauschale in Verbindung mit Homeoffice per 30. Juni 2021 auslaufen. Ab 1. Juli 2021 können Tage im Homeoffice daher nicht mehr als Arbeitstage im Sinne der Pendlerverordnung berücksichtigt werden.

Wenn Sie eine Homeoffice-Vereinbarung abgeschlossen haben oder abschließen werden und bei der TU Wien einen Antrag auf Berücksichtigung der Pendlerpauschale hinterlegt haben, überprüfen Sie bitte, ob nach wie vor ausreichend Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte vorliegen oder nur noch eine gekürzte bzw. keine Pauschale zusteht.

Sollte ein neuer Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensternotwendig sein, können Sie diesen wahlweise per Mail oder Hauspost an das Team der Personalverrechnung , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstersenden, welches Ihnen natürlich auch bei Fragen jederzeit zur Verfügung steht.