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Neuer Kollektivvertrag ab 1. Oktober 2009

Nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst wurde am 5. Mai 2009 der Kollektivvertrag (KV) für die österreichischen Universitäten unterzeichnet. Ab 1. Oktober 2009 tritt der neue KV inkraft.

Neuer Kollektivvertrag ab 1. Oktober 2009 Bild by_S.-Hofschlaeger_pixelio.de

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Neuer Kollektivvertrag ab 1. Oktober 2009

Im KV enthalten ist eine Pensionskassenregelung für die Uni-Bediensteten sowie eine Lösung für die LektorInnen. In der Vergangenheit waren Hunderte davon bei ihrer Lehrtätigkeit von Jahresverträgen abhängig. Sie sollen künftig in das wissenschaftliche Personal integriert werden. Bis zu sechs - bei Teilzeitbeschäftigung bis zu acht - Jahre ist weiterhin eine befristete Anstellung möglich, danach nur noch unbefristet.

Auch ein bis zu sechsmonatiger Studienurlaub wurde in den KV aufgenommen und kann etwa für einen Forschungsaufenthalt im Ausland oder praxisnahe Forschung in der Wirtschaft genutzt werden. Im KV wurde ein Recht auf diese Auszeit verankert.

Alle MitarbeiterInnen, die seit 1.1.04 in ein Angestelltenverhältnis aufgenommen wurden, werden in das KV-Gehaltsschema übergeleitet. Alle Angestellten, die vor 1.1.04 eingetreten sind, haben die Möglichkeit, in das neue Schema zu optieren.

Derzeit arbeiten die Personalabteilungen in Abstimmung mit dem Rektorat und mit Unterstützung der Rechtsabteilung  intensiv an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Für September und Oktober sind konkrete Informationen für alle betroffenen MitarbeiterInnen in Form von Informationsveranstaltungen und Detailinformationen auf den Websites der Personalabteilungen geplant.

Hier können Sie den <link http: www.tuwien.ac.at fileadmin t tuwien docs leitung kv-endfassungunterschr.pdf _blank pdf-link>neuen Kollektivvertrag nachlesen. 
Hier können Sie den <link file:14827 _blank pdf-link>Brief vom Rektorat zum neuen Kollektivvertag nachlesen.