Die Bank Austria stellt für das Jahr 2010 einen Betrag von € 7.000,- zur Verfügung, um einem Studenten/einer Studentin bzw. einem Absolventen/einer Absolventin des Doktoratsstudiums an der TU Wien eine mindestens dreimonatige Tätigkeit an einer wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Einrichtung im Ausland zu ermöglichen. Dabei sollen vor allem Wissens- und Ausbildungsbereiche erschlossen werden, die es in Österreich nicht gibt, mit dem Ziel neue Erkenntnisse für Österreich nutzbar zu machen.
Voraussetzungen
- Bewerbung des Studenten / der Studentin bzw. des Absolventen/der Absolventin unter Angabe der ausländischen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Einrichtung, an der die beabsichtigte Tätigkeit durchgeführt wird
- Beschreibung des Projekts
- Lebenslauf
- Hervorragender Fortgang bzw. hervorragende Beurteilung der Dissertation
Voraussetzung für die Gewährung des Mobilitätsstipendiums ist, dass der/die Bewerber/in kein anderes Stipendium erhält bzw. annimmt, das denselben Zweck ausreichend erfüllt.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbung ist im Büro des Vizerektors für Lehre bis 15. Dezember 2010 einzubringen.
Zuerkennung des Stipendiums
Über die Zuerkennung des Mobilitätsstipendiums entscheiden zwei Vertreter der Bank Austria, der Rektor sowie der Vizerektor für Lehre mit einfacher Stimmenmehrheit. 70% des Stipendiums werden vor Antritt der Reise ausbezahlt, 30 % nach Vorlage und Annahme des Berichts über den Auslandsaufenthalt.