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Leistungsvereinbarung 2016-2018 | Verhandlungen abgeschlossen

Das Rektoratsteam hat am 30. Oktober 2015 die Budgetverhandlungen für die Leistungsperiode 2016-2018 mit den Vertreter_innen des bmwfw erfolgreich abgeschlossen.

Vizerektor für Forschung und Innovation Johannes Fröhlich, Vizerektor für Infrastruktur Josef Eberhardsteiner, Rektorin Sabine Seidler, Vizerektorin für Personal und Gender Anna Steiger, Vizerektor für Studium und Lehre Kurt Matyas (v.l.n.r.)

Vizerektor für Forschung und Innovation Johannes Fröhlich, Vizerektor für Infrastruktur Josef Eberhardsteiner, Rektorin Sabine Seidler, Vizerektorin für Personal und Gender Anna Steiger, Vizerektor für Studium und Lehre Kurt Matyas (v.l.n.r.)

Vizerektor für Forschung und Innovation Johannes Fröhlich, Vizerektor für Infrastruktur Josef Eberhardsteiner, Rektorin Sabine Seidler, Vizerektorin für Personal und Gender Anna Steiger, Vizerektor für Studium und Lehre Kurt Matyas (v.l.n.r.)

Die Leistungsvereinbarung beinhaltet die Ziele und Vorhaben der TU Wien in den kommenden drei Jahren und regelt die finanziellen Zuwendungen des Bundes für diesen Zeitraum. Die wesentlichen Eckpunkte dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages sind die Konzentration der TU Wien auf ihre Kernaufgaben. Das Rektoratsteam hat eine Finanzierungs- und Arbeitsvereinbarung erarbeitet, auf Basis derer die Vorhaben umgesetzt werden können. Ein verhandeltes Plus im Vergleich zur letzten Periode bestätigt den Weg der TU-Konjunktur. Es ist gelungen, Maßnahmen für große Themencluster wie beispielsweise "TU im Europäischen Forschungsraum", "Nachwuchsförderung und Wissenstransfer", "Diversity" und "Industrie 4.0 und Arbeitsplätze" zu fixieren.

Dafür und für viele andere Aufgaben ist die Finanzierung in den kommenden drei Jahren gesichert. Die Ideen und Visionen reichen naturgemäß an der TU Wien über diese Frist hinaus. Das ist am besten im fakultäts- und serviceübergreifenden Projekt "TU Vision 2025+" sichtbar geworden: <link http: vision2025.tuwien.ac.at>

vision2025.tuwien.ac.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

, denn die Angehörigen dieser Universität forschen, lehren und lernen mit Weitblick und Kompetenz.

Die Leistungsvereinbarung im Detail wird nach Unterzeichnung, die nach Ablauf der Stellungnahmefrist durch den Universitätsrat gemäß §21 (15) erfolgt, auf der TU-Website veröffentlicht.

 

Bild: © Raimund Appel