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Kritik des Rechnungshofes

Der Rechnungshof hat an der TU Wien und der TU Graz in jüngster Vergangenheit zwei Prüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nun publiziert und in den Medien aufgegriffen.

Rektor Peter Skalicky

Rektor Peter Skalicky

Rektor Peter Skalicky

Der Rechnungshof hat an der TU Wien und der TU Graz in jüngster Vergangenheit zwei Prüfungen durchgeführt, "<link http: www.rechnungshof.gv.at berichte ansicht detail wissens-und-technologietransfer-einwerbung-und-verwaltung-von-drittmitteln-an-den-technischen-univ.html _blank link_extern>Wissens-und Technologietransfer - Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln" sowie "<link http: www.rechnungshof.gv.at berichte ansicht detail technische-universitaeten-graz-und-wien-verwertung-von-forschungsergebnissen.html _blank link_extern>Verwertung von Forschungsergebnissen". Die Ergebnisse wurden nun publiziert und in den Medien aufgegriffen.

Zur medial verbreiteten "Kritik" ist Folgendes zu sagen: Der Rechnungshof geht in beiden Bereichen von der Prämisse aus, sie würden - im engen käufmännischen Sinn - ein "Geschäft" darstellen, das heißt wesentliche Beiträge zur Finanzierung der Universitäten leisten. Daraus resultiert die kritische Feststellung, dass dem nicht so ist und es wird von "Verlusten" gesprochen.

Die TU Wien ist ein "Betrieb" mit einem Jahresumsatz von über einer Viertel Milliarde Euro. Sehr wenigen der Aufwendungen stehen Erlöse "aus dem Markt" gegenüber. Die wesentlichen sind Forschungsprojekte (ca. 40 Mio. Euro) und Studienbeiträge (ca. 12 Mio. Euro). Daraus wird klar ersichtlich, dass die TU Wien eine hochsubventionierte Non-Profit-Organisation ist, eine Universität eben!

Was der Rechnungshof in seiner rein monetären Betrachtung völlig außer acht lässt, ist die non-monetäre Umwegrentabilität sowohl der Verwertung als auch bei Drittmittelprojekten. Wenn die TU Wien erfolgreich Erfindungen patentiert, in der Folge lizenziert oder für die Akquise weiterer Projekte einsetzt, wenn sie sich an Unternehmensgründungen beteiligt (was die öffentlichen Förderprogramme noch gar nicht zulassen!) usw., dann sendet das positive Signale für weitere Kooperationen aus und stiftet einen - zwar schwer erfassbaren, aber nicht zu vernachlässigenden - volkswirtschaftlichen Nutzen. Übrigens ist "Verwertung" ein langfristig aufzubauendes Geschäftsfeld. Die vom BMWF avisierte Einstellung des Programms "uni:invent" ist daher im Licht der RH-Kritik äußerst kontraproduktiv.

Für Drittmittelprojekte gilt Ähnliches: die "Antragsforschung" (z.B. vom FWF und ähnlichen Fördergebern bewilligte Projekte) ist nie kostendeckend. Die unlängst eingeführte Bezahlung von Overheads (um die Kostendeckung zu erhöhen) durch den FWF wird jetzt aufgrund von Budgetnöten wieder zurückgenommen. Die "Auftragsforschung" (Projekte mit Industriepartner) ist zwar zu Vollkosten betrachtet kein "Geschäft", liefert aber einen Deckungsbeitrag (also einen Anteil zur Abdeckung von Overhead-Kosten) und wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse, z.B. durch Dissertationen. Und genau dafür wird die TU Wien auch vom Staat bezahlt: zur "Produktion" von qualifizierten AbsolventInnen UND zur Erbringung von wissenschaftlichen Erkenntnissen.

In der engen Betrachtung des Rechnungshofs kommt dieser Aspekt zu kurz. Daher sind einige "praktische Hinweise" zwar nützlich, um die Aktivitäten zu optimieren (an der Umsetzung wird bereits gearbeitet) ... der Vorwurf, kein "Geschäft" damit zu machen, lässt sich aus systemischer Sicht aber auch in Zukunft nicht vermeiden.