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Hinweis Einreichfrist KlimaTicket 2024!

KlimaTicket Ö-Bezieher_innen 2024 müssen ihren Antrag auf Förderung bis 12. Jänner 2025 einbringen. Danach ist es für eine Förderung des 2024er-Tickets für Mitarbeiter_innen zu spät.

Abbildung eines KlimaTickets Ö vor dem Hintergrund eines Drohnenbildes der TUW und Umgebung.

© TUW, Matthias Heisler (Drohnenbild TUW)

2024 setzte die TU Wien einen wichtigen Schritt für den Klimaschutz und zur Unterstützung ihrer Mitarbeiter_innen: Sie förderte den Kauf des KlimaTicket Österreich mit bis zu 75 Prozent. Rund 2.000 Mitarbeiter_innen entschieden sich für den Kauf und trugen damit zum Erfolg der Aktion bei.

Ende der Einreichfrist für 2024: 12. Jänner 2025

Da nun das Finanzjahr 2024 unmittelbar vor dem Abschluss steht, müssen Anträge für eine Förderung des 2024er-Tickets bis spätestens 12. Jänner 2025 eingebracht sein. Ab 19. Jänner werden alle im SAP-System verbliebenen und offenen Anträge von 2024 gelöscht. Es ist also wichtig, dass Mitarbeiter_innen und ihre Vorgesetzten offene Fragen geklärt haben, damit sie die Förderung erhalten können. 

Ab 13. Jänner 2025 sind ausschließlich Anträge für 2025 möglich.

Infos und Kontakt zur TUW-Förderung des KlimaTicket Ö