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GI - Dissertationspreis

Dissertationspreis der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) in Kooperation mit der Schweizer Informatik Gesellschaft (SI), der Österreichischen Computergesellschaft (OCG) und des German Chapter of the ACM (GChACM)

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) vergibt gemeinsam mit der Schweizer Informatik Gesellschaft (SI), der Österreichischen Computergesellschaft (OCG) und des German Chapter of the ACM (GChACM) (im Folgenden "beteiligte Gesellschaften" genannt) jährlich einen Preis für eine herausragende Dissertation (GI-Dissertationspreis).
Die Dissertation muss in der Informatik angesiedelt sein.
Hierzu zählen nicht nur Arbeiten, die einen Fortschritt für die Informatik bedeuten, sondern auch Arbeiten aus den Anwendungen der Informatik in anderen Disziplinen und Arbeiten, die die Wechselwirkung zwischen Informatik und Gesellschaft betreffen.

  • Rahmenbedingungen
    Das Ziel
    die beteiligten Gesellschaften möchten besonders wichtige Arbeiten junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Öffentlichkeit heruasstellen. Sie möchten darüber hinaus einen Beitrag zum Wissenstransfer von den Universitäten in die Bereiche Technik, Wirtschaft und Gesellschaft leisten.

    Ausstattung
    Der Dissertationspreis ist mit 5.000 Euro dotiert. Davon tragen SI, OCG und GChACM je 1.000 Euro; die GI übernimmt 2.000 Euro.

    Publikation
    Die von den Vorschlagsberechtigten vorgeschlagenen Dissertationen sollen auf einem Kolloquium durch Vorträge der Doktorandinnen bzw. Doktoranden vorgestellt und in einer Kurzfassung in einem Sammelband "Ausgezeichnete Informatikdissertationen 2007" publiziert werden. Die mit dem Preis ausgezeichnete Arbeit wird in der Einleitung des Buches besonders gewürdigt werden.

    Preisverleihung und Bekanntgabe
    Die Preisverleihung erfolgt auf der Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), der "INFORMATIK 2008", durch den Präsidenten. Eine Würdigung der Arbeit wird im "Informatik Spektrum" veröffentlicht.
  • Einreichungsverfahren
    Vorschlagsberechtigung
    Vorschlagsberechtigt sind die wissenschaftliche Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz, die das Promotionsrecht in den oben genannten Bereichen haben. Jede dieser Hochschulen darf eine Dissertation für den Preis vorschlagen.

    Einreichungsunterlagen
    Neben zwei Exemplaren und einer elektronischen Version der Dissertation (als PDF auf CD) sind folgende Unterlagen einzureichen:
    - Begründung des Vorschlags durch die jeweilige Fakultät
    - die Gutachten der Referentinnen bzw. Referenten
    - ein Curriculum Vitae
    - eine Publikationsliste der Doktorandin bzw. des Doktoranden
  • Auswahlverfahren
    Auswahlgremium
    Die Entscheidung trifft ein Gremium, das sich aus VertreterInnen des Beirats der UniversitätsprofessorInnen der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) zusammensetzt. In diesem Gremium haben die beteiligten Gesellschaften Sitz und Stimme.

    Auswahlkriterien
    - Originalität und Tiefe der Ergebnisse
    - die Form der Darstellung
    - Bedeutung der Arbeit für die Weiterentwicklung der Informatik

    Bei sonst gleichen Leistungen wird die Bearbeitungsdauer als weiteres Kriterium berücksichtigt.
  • Aktuelle Daten
    Fristen
    Anträge können bis zum 15. Februar 2008 eingereicht werden. Es sind nur solche Dissertationen zugelassen, für die der Tag der mündlichen Prüfung im Zeitraum vom 1. Hanuar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 liegt. Promotionen, die außerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen wurden, können nicht berücksichtigt werden. Eine wiederholte Antragstellung für die gleiche Arbeit ist nicht zulässig.

    Adresse
    Die Antragsunterlagen sind einzureichen bei:
    Frau Professorin Dr. Dorothea Wagner
    Universität Karlsruhe (TH)
    Fakultät für Informatik
    Institut für theoretische Informatik
    Am Fasanengarten 5
    D-76131 Karlsruhe