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ERC Advanced Grants 2011 - Neue Ausschreibung für SpitzenforscherInnen

Zum bereits vierten Mal bietet der European Research Council (ERC) herausragenden WissenschafterInnen die Möglichkeit, Anträge für den Advanced Grant (AdG) zu stellen.

ERC-Logo

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Dabei handelt es sich um eine der höchstdotierten Förderungen der europäischen Forschungslandschaft. Antragsberechtigt sind ForscherInnen jeglicher Nationalität, die ihre Forschung entweder in einem der EU Mitgliedsstaaten oder in einem der assoziierten Länder (Albanien, Kroatien, Island, Israel, Liechtenstein, Norwegen, Montenegro, Mazedonien, Serbien, Schweiz, Türkei) betreiben möchten. Der ERC wendet sich mit der Ausschreibung an WissenschafterInnen, die in den letzten zehn Jahren in ihrem Fachgebiet international herausragende Leistungen erbracht haben, wobei es kein Alterslimit für die Antragsstellung gibt.

Der ERC zielt in seinen Programmen auf die Förderung von Grundlagenforschung bzw. „frontier research“ ab, d.h. auf Forschung die durch ihren innovativen Charakter die Grenzen bestehenden Wissens erweitert. Explizit wird auch die Förderung von interdisziplinärer Forschung betont. Für die aktuelle Ausschreibung steht ein Förderbudget von ca. 661 Mio EUR zur Verfügung, wobei pro Antrag bis zu 2,5 Mio EUR für einen maximalen Zeitraum von 5 Jahren bewilligt werden. Bis zu 3,5 Mio EUR können beantragt werden, wenn der/die ProjektleiterIn aus einem Drittstaat nach Europa wechselt, im Falle eines „co-investigator Projekts“ oder zur Finanzierung von Großgeräten.

Die Einreichung von Anträgen erfolgt einstufig mittels eines Vollantrags auf elektronischem Weg über das „Electronic Proposal Submission System“ (EPSS). Das Begutachtungsverfahren sieht zwei Phasen vor. In der ersten Phase werden die bisherige wissenschaftliche Laufbahn der AntragstellerIn sowie eine Kurzfassung des geplanten Forschungsprojektes durch die 25 fachspezifischen Panels bewertet.
Erst in der zweiten Phase wird die detaillierte Projektbeschreibung unter Einbindung externer ExpertInnen begutachtet. Interdisziplinäre Projektanträge werden von den in Frage kommenden Fach-Panels gemeinsam behandelt. Das einzige Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die wissenschaftliche Exzellenz.

Personen, die bereits im letzten Jahre einen Antrag für den ERC AdG gestellt haben, sind in diesem Jahr nicht antragsberechtigt, sofern sie letztes Jahr nicht die zweite Begutachtungsphase erreicht haben.

Um eine effiziente Administration der Anträge zu gewährleisten, sind für den AdG drei Deadlines für die Einreichung von Projektanträgen vorgesehen (jeweils 17 Uhr, Brüsseler Zeit):

  • Physical Sciences & Engineering: 9. Februar 2011     
  • Life Sciences: 10. März 2011
  • Social Sciences & Humanities: 6. April 2011

Der formale Fördernehmer bei AdG ist die Forschungsstätte des/der ProjektleiterIn. Die Forschungsstätte muss sich gegenüber der EU Kommission verpflichten, die angemessenen Rahmenbedingungen für die unabhängige Durchführung der Forschungsarbeiten zu garantieren.

Kontakt & weitere Informationen: <link http: www.fwf.ac.at de internationales erc_aig2011.html>

www.fwf.ac.at/de/internationales/erc_aig2011.html, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster