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Der Data Governance Act gilt

Die neuen Regeln der EU sollen Daten verfügbarer machen und auch der Forschung nützen.

Flaggen der EU-Mitgliedsstaaten vor EU-Gebäude

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Mit dem Data Governance Act (DGA), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster will die EU den Austausch und die Weiterverwendung von Daten für wirtschaftliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Zwecke fördern. Das Gesetz ist Teil der Europäischen Datenstrategie, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und regelt sowohl den Umgang mit nichtpersonenbezogenen als auch mit personenbezogenen Daten. Eine Verpflichtung zur Verfügungstellung von Daten beinhaltet es nicht.

Der DGA ist eine EU-Verordnung. Er ist am 23. Juni 2022 in Kraft getreten und seit dem 24. September 2023 nach Ablauf einer Schonfrist von 15 Monaten in den Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig. In Österreich ist das Thema Data Governance im Staatssekretariat für Digitalisierung und Telekommunikation des Finanzministeriums angesiedelt. 

Die Schwerpunkte des Data Government Acts

Der DGA enthält Regelungen dazu, wie (geschützte) Daten aus dem öffentlichen Sektor über ihren ursprünglichen Verwendungszweck hinaus weiterverwendet werden können. Die geteilten Daten sollen dabei ohne Beschränkung des Nutzerkreises verfügbar sein. Eine wesentliche Rolle beim Datenaustausch spielen auch sogenannte Datenvermittlungsdienste, für die der DGA entsprechende Regelungen zu den Anmelde- und Überwachungsverfahren vorgibt. Darüber hinaus beinhaltet der DGA Anforderungen an Organisationen, mit deren Hilfe der Austausch von Daten für altruistische Zwecke, also zum Beispiel freiwillige Datenspenden von Personen oder Institutionen zugunsten des Allgemeinwohls, gefördert wird.

Die zentrale Informationsstelle - ein one stop shop

Eine wesentliche Forderung des Data Governance Acts ist die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle auf nationaler Ebene. Wo diese Stelle in Österreich angesiedelt wird, ist derzeit noch unbekannt. Die Stelle soll einen Überblick über die verfügbaren Datenbestände der öffentlichen Hand bieten und Anfragen zur Datennutzung an die zuständigen Institutionen weiterleiten. Darüber hinaus soll sie für die Standardisierung und Harmonisierung von Daten und Metadaten zuständig sein, zum Beispiel durch die Schaffung eines einheitlichen Metadaten-Katalogs und die Festlegung von Standards für die Datenqualität.

Passend zum Thema

Im September haben wir ein Webinar zum Thema „[Offene] Daten des öffentlichen Bereichs – Das Datenökosystem in Österreich“ mit Gästen vom BMF, WWTF und der Stadt Wien veranstaltet. Die Videoaufzeichnung der Veranstaltung und die Präsentationsfolien stehen jetzt zum Nachschauen zur Verfügung: https://doi.org/10.3217/ch2bt-hkk50, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Kontakt

TU Wien
Zentrum für Forschungsdatenmanagement
Favoritenstraße 16 (DG), 1040 Wien

research.data@tuwien.ac.at

Twitter: @RDMTUWien