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Covid-19 und der Arbeitsalltag

Rückkehrer_innen aus dem Urlaub
Rückkehrer_innen aus dem Kroatienurlaub, die noch unter Reisewarnstufe 4 in den Urlaub gefahren sind, müssen für den Fall, dass sie nach der Rückkehr von der Behörde unter Quarantäne gestellt werden, keinen Urlaub konsumieren. Das gilt aber nicht für jene Mitarbeiter_innen, die ab 17.08.2020 nach Kroatien fahren. Sollten Sie nach ihrer Rückkehr von der Behörde unter Quarantäne gestellt werden, so ist dafür Urlaub zu nehmen. Dasselbe gilt auch für andere Staaten, wenn während des Urlaubsaufenthaltes eine erhöhte Reisewarnung ausgesprochen wird.
 

Covid-19 und der Arbeitsalltag - Verantwortung und Vorsicht sowie klare Abläufe
Nach der Urlaubszeit und vor allem im Spätherbst und Winter wird mit höheren Infektionszahlen gerechnet, gleichzeitig wird es auch andere Erkrankungen geben, bei denen anfangs auch ein Corona Verdacht bestehen könnte. Gemeinsam mit der Arbeitsmedizin und dem Arbeitnehmer_innenschutz haben wir einen Leitfaden erstellt, der für die unterschiedlichen Situationen die jeweilige Vorgehensweise definiert. Sie finden den Leitfaden unter: https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/intern/Arbeitsrecht/COVID_Uebersicht_Szenarien_Mitarbeiter_innen_18082020_TUWIEN.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster