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Coronavirus – Update: Information für Studierende

Die TU Wien arbeitet kontinuierlich an Lösungen im Sinne Ihrer Studierenden und Lehrenden. Die Bundesregierung hat zudem im Rahmen des "Corona-3-Pakets" legistische Änderungen für das Sommersemester 2020 vorgenommen, die negative Auswirkungen verhindern sollen.

Corona-Update

Die TU Wien befindet sich weiterhin in einer noch nie dagewesenen Situation: Die gesamte Lehre musste kurzfristig auf Distance Learning umgestellt werden. Bis zum Ende des Sommersemesters 2020 wird dies für alle Lehrveranstaltungen, für die das möglich ist, weitergeführt. Die Covid-19-Krise stellt Studierende und Lehrende vor eine Reihe an Herausforderungen. Es wird kontinuierlich an Lösungen im Sinne der TUW-Studierenden und Lehrenden gearbeitet. Die Bundesregierung hat zudem im Rahmen des "Corona-3-Pakets" legistische Änderungen für das Sommersemester 2020 vorgenommen, die negative Auswirkungen verhindern sollen.

Das neutrale Semester

Da Studienleistungen möglicherweise nicht vollumfänglich erbracht werden können - ohne Verschulden der Studierenden - fällt dieses Semester "aus der Wertung" für die Förderungsdauer in der Studienförderung. Dies gilt für Studienbeihilfe, Mobilitätsstipendien und Studienabschluss-Stipendien. Bezieher_innen von Studienbeihilfe soll so kein Nachteil entstehen.

Das neutrale Semester bedeutet:

  • Auszahlung: Natürlich wird auch im Sommersemester 2020 die Beihilfe ausbezahlt. Ein noch im laufenden Semester zu erbringender Prüfungsnachweis für das letzte Wintersemester wird verringert, weil die Nachinskriptionsfrist nur eingeschränkt für Prüfungen zur Verfügung stand.
  • Anspruchsdauer: Für alle Studierenden, die im Wintersemester 2019/20 oder im Sommersemester 2020 noch innerhalb der Anspruchsdauer waren, verlängert sich die Anspruchsdauer um ein Semester. Sie bekommen ein weiteres Semester Beihilfe, wenn sie es brauchen.
  • Studienerfolg: Für das Sommersemester 2020 ist ausnahmsweise kein Studienerfolg nachzuweisen. Der im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 vorzulegende Nachweis über den Studienerfolg reduziert sich entsprechend.
  • Anspruchsfristen: Allfällige andere Fristen, z.B. für die Aufnahme des anschließenden Masterstudiums, für die Einhaltung der Altersgrenze oder für den Studienabschluss im Studienabschluss-Stipendium verlängern sich ebenfalls im Wintersemester 2020/21 um sechs Monate.
  • Antragsfristen: Diese ändern sich nicht.
  • Umsetzung: Details werden noch durch entsprechendes Gesetz und Verordnung geregelt. Sobald das erlassen ist, werden die Neuregelungen auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde bekannt gegeben.

Hinweis zur Studienbeihilfenbehörde:

Wegen der sicherheitsbedingten Personalreduktion kommt es zu Verzögerungen. Die Behörde nimmt derzeit keine Anrufe entgegen. Anfragen sind derzeit nur per Kontaktformular, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster möglich und werden ehestmöglich bearbeitet.

Prüfungen

Auch wenn diese Maßnahmen eine Erleichterung im Hinblick auf Leistungsnachweise bedeuten, entwickelt die TU Wien ein Distance Learning-Prüfungsangebot für geeignete Lehrveranstaltungen, zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten von Diplomprüfungen und Rigorosen über Videokonferenz. Prüfungen und Lehrveranstaltungen, bei denen eine Anwesenheit vor Ort zwingend notwendig ist werden wieder durchgeführt, sobald dies die Sicherheitsmaßnahmen der Bundesregierung erlauben. Mit der Maßnahme, Distance Learning bis zum Semesterende auszuweiten, werden die Rahmenbedingen (Raumressourcen etc.) dafür geschaffen. Aktuell wird an der Stundenplanansicht in TISS gearbeitet. Nach Ostern steht wieder eine anschauliche Version zur Verfügung, in der auch Online-Termine enthalten sein werden. Sobald es fertige Konzepte für Online-Prüfungen gibt bzw. absehbar ist ab wann und wie Präsenzprüfungen wieder möglich sind, werden Studierende umgehend informiert.

Skriptenkauf, Bibliothekszugang

Der Zutritt zu TUW-Gebäuden ist bis auf Weiteres nur für nominierte Schlüsselpersonen und unbedingt erforderliche Systemerhaltungsarbeiten möglich. Das bedeutet, dass auch die Bibliothek bis auf Weiteres geschlossen bleibt bzw. auch kein Skriptenverkauf vor Ort stattfindet.

Studiengebühren

Studierenden, die derzeit studienbeitragspflichtig sind, wird aktuell empfohlen mit der Einzahlung des Studienbeitrags noch bis 17. April zuzuwarten. Derzeit sind viele Aspekte rund um den Studienbeitrag, Fristen und Prüfungsmöglichkeiten noch nicht geklärt. Sobald eine Neubewertung der Situation möglich ist, erhalten Studierende die entsprechenden Informationen.

Weitere Informationen

Die TU Wien arbeitet weiter an guten Lösungen für ihre Studierenden und Lehrenden. Updates und aktuelle Informationen finden Sie unter https://colab.tuwien.ac.at/display/CORONA/Distance+Learning+for+Students, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Fragen können Sie sich weiterhin an coronainfo@tuwien.ac.at richten.