News

Coronavirus – Update: Details Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Aktuelle Informationen zum Lehr- und Prüfungsbetrieb auf Basis der aktuellen Bestimmungen und Beschlüsse

Covid-19 Update 12.04.2020

Die aktuelle Situation erschwert die verlässliche Planung des Semesters – Lehrveranstaltungen wie Prüfungen – erheblich. Die längerfristige Entwicklung der Infektionszahlen ist nicht zuverlässig prognostizierbar, aber es ist mit einem neuerlichen Anstieg zu rechnen. Die TU Wien hat eine Verantwortung ihren Lehrenden und Studierenden gegenüber, daher wurde vom Rektorat beschlossen, dass die online substituierbare Lehre inklusive Prüfungen für das Wintersemester 2020 in Distance Learning Formate umgesetzt werden sollen.

Wintersemester 2020

Diese Entscheidung ist nicht leichtgefallen, allerdings müssen wir den Studierenden ermöglichen, ihr Studium auch unter diesen Bedingungen zu absolvieren und derzeit gibt es keine andere Möglichkeit. Um die Umstellung zu ermöglichen ist eine umfassende Unterstützungsstrategie für die Adaption von Lehre und Prüfungen in Online Formate ausgearbeitet worden. Das Distance Learning Team der TU Wien setzt diese bereits seit Beginn des Lockdowns flächendeckend um, speziell im Bereich der Online Prüfungen.

Studiendekan_innen, Lehrende und auch der Briefkasten zur Studierbarkeit, öffnet in einem neuen Fenster haben Rückmeldungen von Studierenden erhalten, dass die benötigte Infrastruktur zur Teilnahme an Online Prüfungen nicht aufzubringen ist. Um niemanden von der Möglichkeit Prüfungen abzulegen auszuschließen, wurde daher beschlossen, Studierende durch zusätzliche Maßnahmen zu unterstützen und Ihnen einen Platz in einem Raum an der TU Wien zur Verfügung zu stellen, an dem sie ihre Online Prüfung absolvieren können. Dazu wurde folgender Prozess entwickelt:

  1. Wenn Studierende an der Online Prüfung in der vorgegebenen Form nicht teilnehmen können, sollen sie dies mit einer Problemdarstellung an den/die Prüfer_in melden
  2. Der_die Prüfer_in entscheidet, ob die Prüfung parallel in einem Raum an der TU Wien  durchführbar ist. Die Aufsicht vor Ort ist hierbei von dem_der Prüfer_in zu organisieren.
  3. Der_die Prüfer_in gibt Raumbedarf und Begründung an zllrm@tuwien.ac.at bekannt.
  4. Das zentrale Lehr- und Lernraummanagement stellt einen entsprechenden Raum zur Verfügung.
  5. Studierende werden von der LVA-Leitung aufgefordert, ihren Vor-Ort-Prüfungsplatz-Antrag inkl. Begründung an distancelearning@tuwien.ac.at zu richten.

Wichtige rechtliche Hinweise

  • Aufzeichnung von online-Prüfungen:
    Die Aufzeichnung von Prüfungen ist dann zulässig, wenn die Studierenden und die Prüfer_innen ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung kann bspw. per E-Mail oder über eine Checkbox in TUWEL o.Ä. eingeholt werden. Stimmen Studierende der Aufzeichnung nicht zu, darf die Prüfung nicht aufgezeichnet werden. Keinesfalls darf die Zustimmung zur Aufzeichnung als Prüfungsvoraussetzung festgelegt werden (bspw. „Mit der Teilnahme an der Prüfung stimmen Sie der Aufzeichnung zu.“ oder „Mit der Aktivierung der Kamera stimmen Sie der Aufzeichnung zu.“). Die Aufzeichnung einer Prüfung ist datenschutzgerecht aufzubewahren und spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung zu löschen.
  • Grundsatz der Öffentlichkeit mündlicher Prüfungen:
    Dieser Grundsatz ist auch bei mündlichen Online Prüfungen zu wahren. Im Rahmen der Anmeldung ist es interessierten Zuhörer_innen zu ermöglichen, sich als Zuhörer_innen anzumelden. Eine Überprüfung der Identität ist nicht erforderlich, da bei mündlichen Prüfungen jede beliebige Person zuhören kann. Die Anzahl der Zuhörer_innen ist im Hinblick auf die vorhandenen technischen Möglichkeiten zu beschränken. Die Zuhörer_innen erhalten am Tag der Prüfung (oder kurz davor) die entsprechenden Zugangsdaten und Verhaltensanweisungen (z.B. Kamera und Mikro aus).
  • Keine Änderung des Prüfungsmodus im Onlineformat
    Der ursprünglich angekündigte Prüfungsmodus der LVA ist auch im Onlinemodus einzuhalten. Die Regelungen der Verordnung für das Sommersemester (zusammenziehen von Testterminen, Entfall von Teilleistungen etc.) ist rechtlich nicht mehr möglich.

Februar 2021

Da der Februar 2021 für besondere Planungsunsicherheit sorgt und deutlich weniger Zeit für das Nachholen von Prüfungen im Gegensatz zu den Sommerferien bietet, müssen die vorhandenen Ressourcen optimiert für Präsenzprüfungen vergeben werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass diese aufgrund von plötzlich auftretenden Verschärfungen bei den Restriktionen sehr kurzfristig auf ein Online Format umgestellt werden müssen, daher müssen auch für alle Präsenzprüfungen entsprechende Online Formate eingeplant werden.

Um für die besonders kritischen Präsenzprüfungen entsprechende Ressourcen zu schaffen, müssen daher wie bereits im Sommersemester 2020alle bereits eingetragenen Raumbuchungen zentral gelöscht und die damit verbundenen Freigaben widerrufen werden.

Es sind ausschließlich die Stundenplankoordinator_innen berechtigt, Raumbuchungen für Februar 2021 durchzuführen (siehe Prüfungsplanung Mai 2020).

Sommersemester 2021

Das Rektorat hat entschieden, dass das Sommersemester 2021 ähnlich dem Wintersemester 2020/21 geplant werden soll. Es wird das Konzept der Semesterhörsäle beibehalten und die Pflichtlehrveranstaltungen des ersten Studienjahres sollen in einem Hybridbetrieb geplant werden (Stichwort Kohortenregelung). Auch die Reinigungszeiten von mind. einer Stunde bei Kohortenwechsel werden weiterhin notwendig sein.

Bei der Ankündigung der Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2021 ist daher anzuführen, dass im Falle der neuerlichen Änderung der Rahmenbedingungen die Lehrveranstaltung und die Prüfung im Online-Format durchgeführt werden. Es ist bei der Ankündigung genau anzuführen, in welchem Online-Format die Lehrveranstaltung und die Online-Prüfung abgehalten werden (z.B. statt schriftlich, mündliche Prüfung, oder Entfall von Teilleistungen uä.), sowie eine Darstellung der durch die Umstellung auf das Online-Format bedingte Änderung der Beurteilungskriterien.

Details zum Raumbuchungsprozess erhalten Sie in einer gesonderten Aussendung des zentralen Lehr- und Lernraummanagements.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis
Kurt Matyas, Vizerektor Studium und Lehre

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: distancelearning@tuwien.ac.at, öffnet in einem neuen Fenster