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Corona-Update: Details Semesterplanung

Updates zum Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021, Distanzlehre und Online-Prüfungen.

Hauptgebäude TU Wien

Die aktuelle Situation erschwert die verlässliche Planung des Semesters – Lehrveranstaltungen wie Prüfungen – erheblich. Die längerfristige Entwicklung der Infektionszahlen ist nicht zuverlässig prognostizierbar, aber es ist mit einem neuerlichen Anstieg zu rechnen. Die TU Wien hat eine Verantwortung ihren Lehrenden und Studierenden gegenüber, daher wurde vom Rektorat beschlossen,dass die online substituierbare Lehre inklusive Prüfungen für das Wintersemester 2020 in Distance Learning Formate umgesetzt werden sollen.

Wintersemester 2020

Diese Entscheidung ist nicht leichtgefallen, allerdings gibt es keine Alternative und die Konsequenzen sind dem Rektorat durchaus bewusst. Um die Umstellung bestmöglich zu ermöglichen, ist eine umfassende Unterstützungsstrategie für die Adaption von Lehre und Prüfungen in Online-Formate ausgearbeitet worden. Das Distance Learning Team der TU Wien setzt diese bereits seit Beginn des Lockdowns flächendeckend um, speziell im Bereich der Online Prüfungen.

Studiendekan_innen, Lehrende und auch der Briefkasten zur Studierbarkeit, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster haben Rückmeldungen von Studierenden erhalten, dass die benötigte Infrastruktur zur Teilnahme an Online-Prüfungen für sie nicht aufzubringen ist. Um niemanden von der Möglichkeit Prüfungen abzulegen auszuschließen, wurde daher beschlossen, Studierende durch zusätzliche Maßnahmen zu unterstützen. Um die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten und die geringen Raumkapazitäten zu schonen, bitten wir Sie nur in wirklichen Bedarfsfällen auf diese Unterstützung zurück zu greifen. Es gibt zwei Möglichkeiten für Studierende, Unterstützung zu erhalten:

  1. Wenn Studierende an der Online Prüfung in der vorgegebenen Form nicht teilnehmen können, sollen sie dies mit einer Problemdarstellung an den/die Prüfer_in melden.
    1. Der/die Prüfer_in entscheidet, ob die Prüfung parallel in einem Raum an der TU Wien durchführbar ist. Die Aufsicht vor Ort ist hierbei von dem/der Prüfer_in zu organisieren. Eventuell findet sich mit diesen auch eine andere alternative Lösung.
    2. Das zentrale Lehr- und Lernraummanagement stellt einen entsprechenden Raum zur Verfügung.
    3. Studierende werden von der LVA-Leitung aufgefordert, ihren Vor-Ort-Prüfungsplatz-Antrag inkl. Begründung an distancelearning@tuwien.ac.at zu richten, um ein Bild zu bekommen, woran das Problem liegt und weitere Optimierungen im Prozess vornehmen zu können.
  2. Sollte der/die Prüfer_in keine vor Ort Aufsicht organisieren können, gibt es die Möglichkeit dies ebenfalls über die E-Mail-Adresse distancelearning@tuwien.ac.at zu melden. Es wird Ihnen dann vom zentralen Lehr- und Lernraummanagement ein Raum für das Ablegen der Prüfung zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass Sie eine stabile W-Lan Verbindung durch die TU Wien nutzen können und Ihr eigenes Equipment (je nach Prüfungsanforderung) mitbringen. Ein Vorteil hierbei ist bspw. auch, dass Sie keinen Einblick in Ihre privaten Räumlichkeiten geben.

Abmeldung von Prüfungen – Nichterscheinen bei Prüfungen ohne Abmeldung

Wir bitten Sie im Namen Ihrer Kolleg_innen sich von Prüfungen abzumelden, sobald Sie wissen, dass Sie nicht antreten werden. Nur so kann verhindert werden, dass - so wie es in den letzten Monaten leider sehr häufig der Fall war – auf der einen Seite gefühlt zu wenige Prüfungsplätze vorhanden sind, aber trotzdem Prüfungsplätze verfallen.

Beachten Sie bitte auch, dass bei unentschuldigtem Nichterscheinen bei einer Prüfung eine Prüfungssperre verhängt werden kann!

Wichtige rechtliche Hinweise

Aufzeichnung von Online-Prüfungen:

Die Aufzeichnung von Prüfungen ist dann zulässig, wenn die Studierenden und die Prüfer_in ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung kann bspw. per E-Mail oder über eine Checkbox in TUWEL oä. eingeholt werden. Stimmen Studierende der Aufzeichnung nicht zu, darf die Prüfung nicht aufgezeichnet werden. Keinesfalls darf die Zustimmung zur Aufzeichnung als Prüfungsvoraussetzung festgelegt werden (bspw. „Mit der Teilnahme an der Prüfung stimmen Sie der Aufzeichnung zu.“ oder „Mit der Aktivierung der Kamera stimmen Sie der Aufzeichnung zu.“). Die Aufzeichnung einer Prüfung ist datenschutzgerecht aufzubewahren und spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung zu löschen.

Grundsatz der Öffentlichkeit mündlicher Prüfungen:

Dieser Grundsatz ist auch bei mündlichen Online-Prüfungen zu wahren. Im Rahmen der Anmeldung ist es interessierten Zuhörer_innen zu ermöglichen, sich als Zuhörer_innen anzumelden. Eine Überprüfung der Identität ist nicht erforderlich, da bei mündlichen Prüfungen jede beliebige Person zuhören kann. Die Anzahl der Zuhörer_innen ist im Hinblick auf die vorhandenen technischen Möglichkeiten zu beschränken. Die Zuhörer_innen erhalten am Tag der Prüfung (oder kurz davor) die entsprechenden Zugangsdaten und Verhaltensanweisungen (zB. Kamera und Mikro aus).

Keine Änderung des Prüfungsmodus im Online-Format

Der ursprünglich angekündigte Prüfungsmodus der LVA ist auch im Online-Modus einzuhalten. Die Regelungen der Verordnung für das Sommersemester (zusammenziehen von Testterminen, Entfall von Teilleistungen etc.) ist rechtlich nicht mehr möglich.

Februar 2021

Da der Februar 2021 für besondere Planungsunsicherheit sorgt und deutlich weniger Zeit für das Nachholen von Prüfungen im Gegensatz zu den Sommerferien bietet, müssen die vorhandenen Ressourcen optimiert für Präsenzprüfungen vergeben werden. Die einzuhaltenden Sicherheitsvorgaben reduzieren die Kapazitäten der Räume signifikant. Daher wird auch im Februar ein großer Teil der Prüfungen online abgewickelt werden müssen. Auch bei Präsenzprüfungen ist aber nicht auszuschließen, dass diese aufgrund von plötzlich auftretenden Verschärfungen bei den Restriktionen sehr kurzfristig auf ein Online-Format umgestellt werden müssen.

Sommersemester 2021

Das Rektorat hat entschieden, dass das Sommersemester 2021 ähnlich dem Wintersemester 2020/21 mit einem Schwerpunkt auf Distance Learning geplant werden soll. Es wird das Konzept der Semesterhörsäle beibehalten und die Pflichtlehrveranstaltungen des ersten Studienjahres in einem Hybridbetrieb geplant (Stichwort Kohortenregelung). Auch die Reinigungszeiten von mindestens einer Stunde bei Kohortenwechsel innerhalb eines Raumes werden weiterhin notwendig sein.

Bei der Ankündigung der Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2021 wird bereits angeführt werden, in welchem Online-Format die Lehrveranstaltung und die Online-Prüfung abgehalten werden, sollte der Falle eintreten, dass neuerlich Änderung der Rahmenbedingungen eine Umstellung auf Distance Lehre erzwingen: zB. statt schriftliche, mündliche Prüfung, oder Entfall von Teilleistungen uä. Ebenso wird – wo notwendig - eine Darstellung der durch die Umstellung auf ein Online-Format bedingte Änderung der Beurteilungskriterien veröffentlicht werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser für uns alle herausfordernden Situation. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Online-Prüfungen und erholsame Feiertage, sowie ein vor allem gesundes Jahr 2021.

Herzliche Grüße

Kurt Matyas