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Barrierefreie Videos in der Lehre

Ein .dcall Projekt im Detail

Monitor mit Zukunft der Lehre Schrift und Holzwürfeln mit Digital Accessibility Schriftzug in der Mitte in blau, daneben links eine Lampe in silber und ein Stiftbecher in weiß

Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigung – die uneingeschränkte Nutzung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Gegenständen im täglichen Leben. Aktuell gibt es im Rahmen von eTUcation ein Projekt, dass durch das Rektorat in Form eines .dcalls 2021 gefördert wird. Das Projekt beschäftigt sich mit der Bereitstellung barrierefreier Lehrvideos.

Barrierefreiheit an der TU Wien betrifft nicht nur die Infrastruktur und die Präsenzlehre, sondern auch die durch die Digitalisierung der Lehre entstandene Szenarien. Je nach Art der Beeinträchtigung ergeben sich dadurch verschiedene Anforderungen, welche im Zuge der Erstellung von Lehrvideos zu beachten sind. Neben der Barrierefreiheit werden auch wichtige Hinweise zum Thema Datenschutz und Urheberrecht enthalten sein. 

Ein .dcall-Projekt im Detail

Im Rahmen des .dcall-Projekts „barrierefreie Lehrvideos bereitstellen“ wird ein Leitfaden erstellt, der Lehrenden einen Überblick über den Prozess der Erstellung barrierefreier Lehrvideos – von der Planung über die Aufnahme bis hin zur Nachbearbeitung und Untertitelung – bietet. Dadurch können Lehrveranstaltungsvideos schnell und einfach barrierefrei und inklusiv gestaltet werden und ermöglichen allen Studierenden ein digitales Lehrangebot zu nutzen. 

Des Weiteren werden im Zuge des Projekts Videos und Anleitungen erarbeitet und für Lehrende der TU Wien zugänglich gemacht. Ein E-Learning Kurs soll den Lehrenden ebenfalls zur Verfügung stehen, damit sie diesen zeitunabhängig absolvieren können.

Als letzten Schritt wird eine Pilot-Lehrveranstaltung den Leitfaden und die Empfehlungen in ihr Lehrkonzept integrieren.

Was bedeutet der Begriff barrierefreie Lehrveranstaltung? Barrierefrei ist eine Lehrveranstaltung dann, wenn sie für Menschen mit Beeinträchtigung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Die Zugänglichkeit ist zudem gesetzlich in Form des Gleichberechtigungsgrundsatzes verankert im Bundesverfassungsgesetz Art. 7 Abs. 1

Die TU Wien bekennt sich zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung und hat es sich zum Ziel gesetzt, Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankungen am gesamten Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb zu schaffen. 

Das .dcall-Projekt ist der erste Baustein um einen allgemeinen Leitfaden zum Thema „Barrierefreiheit in der Lehre“ zu erarbeiten und das Lehrveranstaltungsangebot an der TU Wien noch zugänglicher und somit inklusiver zu gestalten.