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Aktuelle Regelung betreffend die Datierung von Abschlussprüfungen

Wenn das Curriculum keine abschließende kommissionelle Prüfung vorsieht, sondern eine Bachelor-, Master- oder Diplomprüfung in Form von Lehrveranstaltungs- oder Fachprüfungen, ist das Datum der Ablegung dieser Prüfung ab sofort mit dem Datum der Einreichung der Zeugnisse am Dekanat definiert.

Nach Ablegung der letzten erforderlichen Prüfung, bei Master- bzw. Diplomstudien auch nach positiver Beurteilung der Master- bzw. Diplomarbeit, ist beim zuständigen Dekanat ehestmöglich, jedenfalls noch innerhalb der Nachfrist (Ende April/November d.J.) unter Vorlage der Einzelzeugnisse die Ausstellung des Bachelor-, Master- oder Diplomprüfungszeugnisses zu beantragen.