Formale Prüfung der Unterlagen

Nachdem Ihre Unterlagen fristgerecht in der Studienabteilung eingetroffen sind, werden die Dokumente auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit geprüft. Liegen formale Mängel vor, werden Sie per Post oder per Email darüber informiert und die fehlenden Dokumente, Beglaubigungen, Übersetzungen oder Originaldokumente angefordert.

Werden fehlende Dokumente nicht rechtzeitig nachgereicht, wird der Antrag zurückgewiesen und eine Zulassung ist nicht möglich. Befolgen Sie daher genau die Anweisungen der Studienabteilung!

Inhaltliche Prüfung der Ausbildung

Zulassung ohne Ergänzungsprüfung

Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zur österreichischen Reifeprüfung, wird eine Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen erteilt (siehe auch Gleichwertige Reifezeugnisse).

Keine Zulassung bzw. Zulassung mit Ergänzungsprüfungen

Ein wesentlicher Unterschied liegt dann vor, wenn

  • mit dem Zeugnis kein Zugang zu allen Sektoren von Hochschulen im Herkunftsstaat verbunden ist (in diesem Fall ist eine Zulassung keinesfalls möglich zB. Fachhochschulreife aus Deutschland)
  • die Dauer der Schulzeit nicht mindestens 12 Jahre beträgt (kann durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden) und
  • die allgemeinen Ausbildungsinhalte nicht überwiegen: es müssen sechs allgemeinbildende Unterrichtsfächer (zwei Sprachen, Mathematik, ein naturwissenschaftliches, ein geisteswissenschaftliches sowie ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach) in der Sekundarstufe II nachgewiesen werden (es kann höchstens ein fehlendes Unterrichtsfach durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden).

Liegt ein wesentlicher Unterschied vor (Schulzeit und/oder zu wenig allgemeinbildende Ausbildungsinhalte) werden im Zulassungsbescheid Fachergänzungsprüfgen vorgeschrieben (Mathematik, Chemie und/oder Physik). Fehlt auch der Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1, ist die Ergänzungsprüfung Deutsch zusätzlich zu absolvieren.

Die vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen (Deutsch, Mathematik, Chemie und/oder Physik) sind im Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten", öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu absolvieren. Dafür erfolgt die Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r an der TU Wien.

ACHTUNG!

Müssen Sie Ergänzungsprüfungen ablegen, gelten abweichende Fristen für die Kursanmeldung und die persönliche Einschreibung an der Universität!

Zusatzprüfung Darstellende Geometrie

Für die Bachelorstudien Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Vermessung und Geoinformation sowie Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau sind gemäß Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO) mindestens 4 Wochenstunden Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe nachzuweisen. Darstellende Geometrie kann nicht durch "Geometrisches Zeichnen" ersetzt werden!

Kann kein ausreichender Nachweis über Darstellende Geometrie erbracht werden, ist die Zusatzprüfung während dem Bachelorstudium zu absolvieren. An der TU Wien werden dafür entsprechende Lehrveranstaltungen angeboten. 

Nach Abschluss der Prüfung durch die Studienabteilung (Dauer 10 bis 12 Wochen) wird der Zulassungsbescheid erstellt und per Post übermittelt. Im Falle einer negativen Entscheidung werden Sie auch darüber per Post verständigt.

ACHTUNG!

Geben Sie daher immer rechtzeitig allfällige Adressänderungen bekannt!

Lesen Sie sich den Zulassungsbescheid sowie allfällige Informationsblätter sorgfältig durch! Darin sind sämtliche erforderlichen Informationen enthalten.