Antragsfrist für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EWR-Bürger_innen)

Bachelor- und Masterstudien

Anträge von nichtgleichgestellte Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EWR-Bürger_innen) haben innerhalb dieser Frist den schriftlichen Antrag auf Zulassung vollständig (mit allen Dokumenten und Beglaubigung) in der Studienabteilung einzulangen. Andernfalls ist eine Zulassung für das beantragte Semester nicht möglich und der Antrag wird für das Folgesemester gewertet.

Wintersemester 2023/24

16. Jänner bis 15. Juli 2023

Sommersemester 2024

16. Juli 2023 bis 15. Jänner 2024

WICHTIG!

Mit einem Zulassungsbescheid für das Wintersemester können Sie bis 31.10., mit einem Zulassungsbescheid für das Sommersemester bis 31.3. die persönliche EInschreibung in der Studienabteilung durchführen. Wurden Ihnen Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, die am Vorstudienlehrgang (VWU) zu absolvieren sind, ist die Anmeldung für den Vorstudienlehrgang bis 5.9. (Wintersemester) bzw. 5.2. (Sommersemester) erforderlich. Andernfalls ist der Besuch des Vorstudienlehrganges im aktuellen Semester nicht möglich.

Für die Antragstellung und die Zulassung zu einem Doktoratsstudium bestehen keine Fristen! Der Antrag und die Zulassung sind ganzjährig möglich.