Antragsfrist für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EWR-Bürger_innen)

Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien

Anträge von nichtgleichgestellte Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EWR-Bürger_innen) haben innerhalb dieser Frist den schriftlichen Antrag auf Zulassung vollständig (mit allen Dokumenten und Beglaubigung) in der Studienabteilung einzulangen. Andernfalls ist eine Zulassung für das beantragte Semester nicht möglich und der Antrag wird für das Folgesemester gewertet.

Wintersemester 2022/23

16. Jänner bis 15. Juli 2022

Sommersemester 2023

16. Juli bis 15. Jänner 2023

WICHTIG!

Mit einem Zulassungsbescheid für das Wintersemester können Sie bis 31.10., mit einem Zulassungsbescheid für das Sommersemester bis 31.3. die persönliche EInschreibung in der Studienabteilung durchführen. Wurden Ihnen Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, die am Vorstudienlehrgang (VWU) zu absolvieren sind, ist die Anmeldung für den Vorstudienlehrgang bis 5.9. (Wintersemester) bzw. 5.2. (Sommersemester) erforderlich. Andernfalls ist der Besuch des Vorstudienlehrganges im aktuellen Semester nicht möglich.