FAQ zur Studienstartförderung
Hier finden Sie die Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um die Studienstartförderung im Überblick.
Die Bewerbungsfrist läuft von 2. März bis 10. August 2026. Die Bewerbung erfolgt online. Eine frühe Bewerbung wird empfohlen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss die Matura noch nicht abgeschlossen sein. Wichtig ist lediglich, dass Sie planen, im Herbst 2026 Ihr Studium an der TU Wien zu beginnen.
Ein positiver Bescheid zur Studienstartförderung ist bei der Bewerbung noch nicht erforderlich. Dieser muss jedoch bis Herbst 2026 nachgereicht werden.
Wir melden uns ab Mitte September bei allen Bewerber_innen.
Gute bzw. sehr gute schulische Leistungen liegen vor, wenn die Oberstufe in allen Jahreszeugnissen mit „gutem Erfolg“ oder „ausgezeichnetem Erfolg“ abgeschlossen wurde. Maßgeblich dafür sind die Definitionen gemäß § 22 Abs. 7 und 8 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG).
Nein, die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, die Auszahlung für das zweite Semester wird aber gestoppt, wenn Sie die erforderlichen 16 ECTS innerhalb des ersten Semesters nicht erreichen.
Die Entscheidung erfolgt über die Studienbeihilfebehörde durch die Ausstellung eines positiven Bescheids.
Um aber bereits im Vorfeld eine grobe Einschätzung zu erhalten, empfehlen wir den Stipendienrechner von der AK: https://www.stipendienrechner.at/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Hier kann geprüft werden, ob man die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe grundsätzlich erfüllt.
Studienbeihilfe kann ab 20. September 2025 direkt online unter stipendium.at beantragt werden. Hier gibt es alle weiteren Infos: www.stipendium.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Ja sie können sich zwischen 2.März und 10.August 2026 bewerben. Danach beantragen Sie ab 20. Sept Studienbeihilfe bei der Studienbeihilfebehörde. Sobald Sie ihren positiven Bescheid erhalten, reichen Sie diesen bei uns nach.
Die Auszahlung beginnt im Oktober 2026, sobald ein positiver Bescheid über die Studienbeihilfe vorliegt. Verzögert sich der Erhalt dieses Bescheids, verschiebt sich auch die Auszahlung der Förderung. In diesem Fall wird die Förderung ab dem Zeitpunkt des Nachweises rückwirkend ausbezahlt.
Ja, allerdings müssen Sie bis zum Start des Wintersemesters 2026 (Okt 26) die Matura positiv abgeschlossen haben und sich für ein Studium an der TU Wien zugelassen haben.
Im Bewerbungsformular können Sie Ihren voraussichtlichen Studienbeginn angeben. Bitte wählen Sie dabei das entsprechende Semester aus.
Sollte Ihr Studienstart nach dem Wintersemester 2026 liegen, werden wir Sie als Interessentin vormerken und im Rahmen der nächsten Ausschreibung erneut kontaktieren.
Für die aktuelle Ausschreibung der Studienstartförderung können ausschließlich Bewerber_innen berücksichtigt werden, die ihr Studium im Wintersemester 2026 aufnehmen.
Für Studierende, die erstmals ein Bachelorstudium anfangen und sich an der TU Wien zugelassen haben.
Bewerben können sich alle Schüler_innen die in Österreich maturieren.