Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien
Nichtgleichgestellte Drittstaatsangehörige haben innerhalb dieser Frist den Antrag auf Zulassung vollständig (mit allen Dokumenten und Beglaubigung) einzubringen. Andernfalls ist eine Zulassung für das beantragte Semester nicht möglich.
Wintersemester 2022/23
Bis 15. Juli 2022
Sommersemester 2023
Bis 15. Jänner 2023