Studienabteilung

Studienrecht

Das Studienrecht als Teil des Universitätsgesetzes befasst sich mit folgenden Themengebieten:

  • Durchführung des Zulassungsverfahrens von in- und ausländischen StudienwerberInnen in allen ordentlichen Studien inklusive Bescheidwesen (Aufnahme zum Studium, Erlöschen der Zulassung, Rückmeldung, Wechsel der Studienrichtung),
  • Durchführung des Zulassungsverfahrens zu außerordentlichen Studien inklusive Bescheidwesen (außer Universitätslehrgängen),
  • Mitbelegung Studierender anderer Universitäten,
  • Zulassung zur und Koordination der Studienberechtigungsprüfung,
  • Um- und Abmeldungen der Studierenden von Studien,
  • Beurlaubungen vom Studium,
  • Studienbeitrag (Vorschreibung, Erlass und Rückerstattung),
  • Ausstellung von studienbezogenen Bestätigungen und Duplikaten,
  • Nostrifizierung,
  • Entgegennahme von Anträgen auf Anerkennung von Studienleistungen,
  • Erteilung studienrechtlicher Auskünfte an Studierende und Mitarbeiter_innen der TU Wien (durch die Leiterin der Studienabteilung),
  • Qualitätssicherung und Bereinigung der Studierendendaten (in Zusammenarbeit mit TU.it, bmbwf, BRZ) und die
  • Verwaltung der Studienpläne.

Fragen zu den oben angeführten Themen richten Sie bitte an die Studienabteilung der TU Wien unter: studienabteilung@tuwien.ac.at.

Mag.a iur. Dr.in iur. Jasmin Gründling-Riener

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