Eingetragener Verein

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Vereinsrecht

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren natürlichen oder juristischen Personen, die gemeinsam einen Zweck verfolgen, der meist gemeinnützig und nicht kommerziell ist. Beim Verein handelt es sich um eine juristische Person, die selbständig Rechte und Pflichten erwerben kann.

 

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Mitgliedschaft in einem Verein

Bei der Mitgliedschaft in einem bestehenden Verein ist zu unterscheiden, ob Sie persönlich oder die TU Wien Mitglied werden soll. Einzelne Strukturelemente wie zB Institute oder Abteilungen können keine Mitgliedschaft eingehen. Ob die TU Wien Mitglied in einem Verein wird, muss im Rektorat beschlossen werden. Folgende Dokumente und Informationen sind zu beschaffen

  • Vereinsregisterauszug
  • Statuten (Gründungsvereinbarung)
  • Informationen über die Art der Mitgliedschaft
  • Gebühren/Kosten der Mitgliedschaft

Gründung eines Vereins

Die Gründung eines Vereins erfolgt durch die Vereinbarung von Statuten. Die finalen Statuten sind vom zuständigen Rektoratsmitglied zur Beschlussfassung dem Rektorat vorzulegen. Nach positivem Rektoratsbeschluss können die Gründer_innen die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen.

Mag.a iur. Elke Maria Sagmeister LL.M.

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