Spezialvollmachten

© MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Spezialvollmachten

Spezialvollmachten sind individuell ausgestaltet und können sowohl von den in der Richtlinie des Rektorats zu Vollmachten und Forschungsprojekten (erhältlich nach dem Login, öffnet in einem neuen Fenster) festgelegten Betragsgrenzen abweichen als auch ausnahmsweise den Abschluss von dem Rektorat vorbehaltenen Geschäften beinhalten.

Services

Erteilung von Spezialvollmachten

Spezialvollmachten werden vom_von der Rektor_in erteilt. Den entsprechenden Antrag für die Erteilung finden Sie nach dem Login hier, öffnet in einem neuen Fenster. Dieser ist gemeinsam mit einer Begründung für die Erteilung bei der Abteilung Datenschutz und Dokumentenmanagement einzubringen.

Widerruf von Spezialvollmachten

Auch der Widerruf von Spezialvollmachten erfolgt durch den_die Rektor_in. Den entsprechenden Antrag für den Widerruf, sowie die Auflistung aktuell erteilter Spezialvollmachten, finden Sie nach dem Login hier, öffnet in einem neuen Fenster.

Mag.a iur. Elke Maria Sagmeister LL.M.

E-Mail an Elke Maria Sagmeister senden