Insolvenz

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Insolvenzrecht

Bei Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung von Unternehmen, ist Insolvenz anzumelden. Die TUW kann für vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner, die zur Zeit der Insolvenzeröffnung bestehen, eine Insolvenzforderung anmelden. Hat die TU Wien Alleineigentum an einer Sache, die sich bei Insolvenzeröffnung in der Gewahrsame des Schuldners befindet, steht der TU Wien ein gerichtlich geltend zu machender Aussonderungsanspruch zu.

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Forderungsanmeldung in der Insolvenz (Insolvenzforderung)

Dabei wird eine Insolvenzforderung angemeldet, die bei Liquidation des Unternehmens einen Anspruch auf den sich aus der Insolvenzquote ergebenden anteiligen Betrag an den Vermögenswerten des Schuldners darstellt.

Folgende Dokumente und Informationen sind zu beschaffen:

  • Bekanntgabe der geltend zu machenden Forderungshöhe
  • Unterfertigter Vertrag, aus welchem sich die Forderung der TU Wien ergibt
  • Buchhalterische Aufstellung (zB TU Insight) aller geleisteten Teilzahlungen und aller noch ausständigen Zahlungen

Anmeldung eines Aussonderungsrechts in der Insolvenz

Bei Eigentum der TUW an einer beim Schuldner befindlichen Sache macht die TU Wien durch die Anmeldung eines Aussonderungsrechts ihren Anspruch auf Herausgabe der Sache geltend. Das Aussonderungsrecht ist gegenüber Insolvenzforderungen bevorrechtet. Wurde Geld an den Schuldner übergeben, wird dieses jedoch zu einer Insolvenzforderung.

Folgende Dokumente und Informationen sind zu beschaffen:

  • Vertragsgrundlage (unterfertigter Vertrag)
  • Detaillierte Beschreibung der herauszufordernden Sache
  • Übernahmeprotokoll

Mag.a iur. Dr.in iur. Irene Titscher

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