Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz

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Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz

Werden von der TU Wien angeschaffte Geräte schadhaft, kommen vor allem Ansprüche aus Gewährleistung, Garantie oder Schadenersatz gegen den Verkäufer in Betracht.

Der Fachbereich Legal & Compliance, Fr. Dr. I. Titscher ist zuständig, sofern nicht Zuständigkeit des Fachbereichs Forschungs- und Transfersupport (siehe Beschreibung dort) gegeben ist.

Gewährleistung: Bei entgeltlichen Verträgen haftet der Verkäufer verschuldensunabhängig für einen Mangel des verkauften Geräts. Ziel ist die Wiederherstellung des mangelfreien Zustands durch Austausch oder Verbesserung (grundsätzliches Wahlrecht der TUW). Dem Verkäufer ist kein Verschulden zu beweisen. Der nicht offenkundige Mangel muss im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden sein. Die Einschränkung der Gewährleistung gegenüber der TU Wien ist zulässig (zB in AGB). Innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Garantie ist die vertraglich vereinbarte Haftung für die Mangelfreiheit einer Sache. Die inhaltliche Ausgestaltung hängt von der vertraglichen Vereinbarung (zB in AGB) ab.

Schadenersatzansprüche setzen Verschulden des Verkäufers am Mangel voraus. Der Schaden muss von der TU Wien bewiesen werden. Bei vertraglicher Haftung muss der Schädiger (also der Verkäufer) beweisen, dass ihn am Schaden kein Verschulden trifft.

Folgende Dokumente und Informationen sind zu beschaffen:

  • Beidseitig unterfertigter Kaufvertrag
  • Belege über den Zeitpunkt der Übergabe und die Mangelhaftigkeit der Sache
  • Allfällig vorhandene Korrespondenz mit der Gegenseite

Services

Beratung bei der Herstellung des mangelfreien Zustands

Mag.a iur. Dr.in iur. Irene Titscher

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