Gesellschaft

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Gesellschaftsrecht

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die Gesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, dh sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden. Das Stammkapital, das durch die Gesellschafter aufzubringen ist, muss mindestens EUR 35.000 betragen.  Es besteht keine direkte oder persönliche Haftung der Gesellschafter. Die Gesellschafter haften nur für die Aufbringung des im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Stammkapitals.

Services

Gründung einer GmbH

Für die Gründung einer GmbH bedarf der Vereinbarung eines Gesellschaftsvertrags (Errichtungserklärung) in Notariatsaktsform. Die finale Vereinbarung ist vom zuständigen Rektoratsmitglied zur Beschlussfassung dem Rektorat vorzulegen. Nach positivem Rektoratsbeschluss bedarf die Gründung einer GmbH zusätzlich der Genehmigung des Universitätsrats. Eine GmbH entsteht mit ihrer Eintragung ins Firmenbuch. Die aktuellen Beteiligungen der TU Wien sind unter dem link zu finden.

Gesellschaftsrechtliche Dokumente

Eine Geschäftsordnung ist die Gesamtheit aller Richtlinien und Regeln, die sich insbesondere die Geschäftsführung zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs gibt.

In der Gesellschaftervereinbarung sind Regelungen und Verhaltenspflichten zB Stimmverhalten, Investitionen und Nutzung von Immaterialgüterrechten zwischen den einzelnen Gesellschaftern normiert.

Damit die TU Wien als Gesellschafterin in einer Generalversammlung handeln kann, ist die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht zwingend erforderlich. Dabei werden Mitarbeiter_innen der TU Wien von der Rektorin gem. Geschäftsordnung des Rektorats zu Bevollmächtigten ernannt.

Mag.a iur. Elke Maria Sagmeister LL.M.

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