Research Data

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Forschungsdatenschutzrecht

Werden im Forschungsprojekt oder im sonstigen Forschungskontext personenbezogene Daten verarbeitet, muss dies im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstigen anwendbaren einschlägigen Gesetzen wie zB dem Datenschutzgesetz (DSG) oder dem Forschungsorganisationsgesetz (FOG) erfolgen. Letzteres wurde gesondert erlassen, um den speziellen Anforderungen der Forschung und ihrer Daten gerecht zu werden.
Im Forschungsbereich gelten somit zusätzliche datenschutzrechtliche Regelungen, die es gleichermaßen zu beachten gilt.

Services

Erstellen und Prüfen von datenschutzrechtlichen Dokumenten im Forschungskontext, ua:

  • Datenschutzinformation:
    • Klärt Personen, deren personenbezogene Daten von der TUW verarbeitet werden, darüber auf, in welcher Form, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange, etc die Daten verarbeitet werden
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
    • Rechtsgrundlage der Verarbeitung, sobald personenbezogene Daten Gegenstand der Forschung sind (Leitfaden Informed Consent zum Download erhältlich nach dem Login).
  • Auftragsverarbeitervertrag (AVV)
    • Erforderlich, wenn sich der_die Verantwortliche Dienstleister_innen bedient, die in seinem_ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten (zB Befragungstools)
  • Joint Controller Vertrag (JCV)
    • Erforderlich, wenn im Forschungsprojekt das Konsortium (= alle oder zumindest einige Partner) gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind
  • Data Sharing Agreement, Data Transfer Agreement, Data Agreement, etc

Schulungen zu Forschungsdatenschutzrecht

Hinweis

Weitere Inhalte stehen Ihnen nach dem Login zur Verfügung.

Mag.a phil. Mag.a iur. Dr.in iur. Verena Dolovai

E-Mail an Verena Dolovai senden