Export control

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Exportkontrolle, Dual Use & Sanktionen Forschung

Exportkontrolle regelt primär den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern. Doch auch die technische Unterstützung wie zB Tätigkeiten, Wissensvermittlung und Weitergabe von Informationen, sofern diese über die Grundlagenforschung hinausgehen, kann der Exportkontrolle unterliegen. Neben den Güterkontrollbestimmungen, welche Genehmigungspflichten bzw Verbote für den Güterverkehr umfassen, bestehen aufgrund von Embargomaßnahmen (Sanktionen) abweichende oder zusätzliche Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs gegenüber bestimmten Ländern oder bestimmten Personen, Gruppen, Organisationen oder Einrichtungen, die in der Regel auch Reisebeschränkungen oder das Verbot der Zurverfügungstellung von Geldern und Vermögenswerten beinhalten (Handreichung uniko, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, WKO Compliance in der Außenwirtschaft, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster).

Services

Rechtliche Koordination auf Forschungsprojektebene in Absprache mit hausintern beteiligten Personen

Ansprechstelle für rechtliche Fragen bzw bei Bedarf Kontaktaufnahme mit zuständigem Bundesministerium

Mag.a phil. Mag.a iur. Dr.in iur. Verena Dolovai

E-Mail an Verena Dolovai senden