Berufungsverfahren

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Berufungsverfahren

In Berufungsverfahren kann es in einzelnen Berufungsverfahren seitens der Berufungskommissionen oder des Dekanats zu Auslegungsfragen der Satzungsteile Berufungsverfahren und Befangenheiten und deren Erläuterungen kommen. Es können sich z.B. Fragestellungen ergeben, wie mit verspätet eingelangten Bewerbungen umzugehen ist, ob Befangenheiten vorliegen und wenn ja, wie diese zu protokollieren sind, wie sich Berufungskommissionsmitglieder beim Vorliegen von Befangenheiten zu verhalten haben, etc.

Bei praktischen und inhaltlichen Fragestellungen unterstützt hierzu das Berufungsservice, Fr. Dr. I. Bauer,

Bei juristischen Fragestellungen unterstützt der Fachbereich Legal & Compliance, Fr. Dr. I. Titscher

Folgende Dokumente und Informationen sind zu beschaffen:

  • vorhandene Protokolle der Sitzungen der Berufungskommission
  • Allfällig vorhandene schriftliche Einwendungen von Berufungskommissionsmitgliedern

Services

Auskunftserteilung zu anfallenden Fragestellungen

Dipl.-Ing.in Dr.in techn. Ingrid Bauer

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Mag.a iur. Dr.in iur. Irene Titscher

E-Mail an Irene Titscher senden