Headerbild, Hexagone vor farbigem Hintergrund, Aufzählung der Rechtsgebiete

Spezialvollmachten

Spezialvollmacht sind individuell ausgestaltet und können sowohl von den in der Richtlinie des Rektorats zu Vollmachten und Forschungsprojekten [§§ 26, 27 und 28 Universitätsgesetz 2002 (UG)] festgelegten Betragsgrenzen abweichen als auch ausnahmsweise den Abschluss von ausgenommenen Geschäften (siehe Website Datenschutz- und Dokumentenmanagement, öffnet in einem neuen Fenster) beinhalten. Sie haben damit die Möglichkeit, bestimmte – vorab definierte – Rechtshandlungen im Namen der TU Wien zu tätigen. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Rechtshandlungen wiederkehrend und in einer Vielzahl zukünftig vorzunehmen sind.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie zukünftig im Namen der TU Wien wiederkehrend und vermehrt Rechtshandlungen tätigen werden, können Sie eine Spezialvollmacht beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Seite von Datenschutz und Dokumentenmanagement/Vollmachten, öffnet in einem neuen Fenster
Dieser ist gemeinsam mit einer Begründung für die Erteilung einer Spezialvollmacht bei der Abteilung Datenschutz und Dokumentenmanagement einzubringen. Über die Erteilung von Spezialvollmachten entscheidet der_die Rektor_in.

Kontaktperson Spezialvollmachten

Mag.a iur. Elke Maria Sagmeister LL.M.

Referentin, Fachbereich Legal and Compliance

Telefon: +43 1 58801 406005 Elke Maria Sagmeister anrufen

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