Die Zulassung zum Masterstudium Aeronautical Engineering setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. 

Fachlich in Frage kommende Bachelorstudiengänge

Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls die folgenden Bachelorstudien an der Technischen Universität Wien und an der Technischen Universität Graz

  • Maschinenbau (UE 033 245)
  • Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau (UE 033 282)  

Absolvent_innen dieser beiden Studiengänge an den genannten Universitäten haben die qualitativen Zulassungsbedingungen jedenfalls im Rahmen ihres Bachelorstudiums erfüllt.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Für die Zulassung zum Masterstudium Aeronautical Engineering von Bewerber_innen, deren Bachelorstudiengang nicht explizit als fachlich in Frage kommend genannt worden ist, muss jedenfalls der Nachweis folgender qualitativer Zulassungsbedingungen erbracht werden. Insgesamt müssen aus den aufgelisteten Schwerpunkten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 50,0 ECTS nachgewiesen werden. 

Die Mindestanzahl an ECTS pro Schwerpunkt ist nachfolgend angeführt: 

  • 7,0 ECTS aus dem Themengebiet Statik und Festigkeitslehre,
  • 7,0 ECTS aus dem Themengebiet Dynamik,
  • 3,0 ECTS aus dem Themengebiet Grundlagen der Konstruktionslehre,
  • 6,0 ECTS aus dem Themengebiet Maschinenelemente,
  • 4,0 ECTS aus dem Themengebiet Strömungsmechanik,
  • 4,0 ECTS aus dem Themengebiet Thermodynamik,
  • 6,0 ECTS aus den Themengebieten metallische und nichtmetallische Werkstoffe,
  • 5,0 ECTS im Rahmen von Konstruktionsübungen. 

Für die zur Gesamtzahl von 50,0 ECTS fehlenden ECTS können luftfahrttechnische Grundlagen-Lehrveranstaltungen herangezogen werden. Dieser Nachweis muss zum Zeitpunkt der Bewerbung erbracht werden. Die Bewertung der fachlichen Eignung von Lehrveranstaltungen und Studienleistungen erfolgt durch das Studienrechtliche Organ. Der Zulassungsprozess erfolgt ausschließlich über die Studienabteilung.