A2 Deutschkenntnisse bei Antragstellung

Wenn Deutsch nicht die Erst- oder Muttersprache ist bzw. Teil der Reifeprüfung war, sind bei der Antragstellung auf Zulassung Deutschkenntnisse zumindest auf dem Niveau A2 GERS nachzuweisen!

Folgende Zeugnisse werden als Nachweis akzeptiert:

  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat A2
  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat A2
  • telc Deutsch A2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I
  • Sprachenzentrum der Universität Wien - Prüfung auf dem Niveau A2/2
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (A2)

Das Zeugnis darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (ab Prüfungsdatum). Ohne A2-Zeugnis ist eine Antragstellung daher nicht möglich!

Aufnahmeverfahren in Bachelorstudien

Seit dem Wintersemester 2019/2020 gibt es flächendeckend für alle Bachelorstudien an der TU Wien entweder Aufnahmeverfahren (Informatik, Architektur, Raumplanung) - in diesen Studien stehen begrenzte Plätze zur Verfügung - oder eine Studien-Vorbereitungs- und Reflexionsphase (VoR-Phase) zur Selbstorientierung (nicht beschränkend). Beide sind vor der Zulassung und vor der persönlichen Einschreibung an der TU Wien zu absolvieren!

Informationen zu den Aufnahmeverfahren und der VoR-Phase finden Sie bei der Beschreibung des Studienangebots.