Antrag

Bei Zulassung mit Abschluss einer anderen inländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule) ist immer ein schriftlicher Antrag, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster auf Zulassung in der Studienabteilung zu stellen, da vor der Zulassung vom_von der zuständigen Studiendekan_in die Gleichwertigkeitsprüfung der absolvierten Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung an der TU Wien durchzuführen ist.

Senden Sie die Unterlagen daher rechtzeitig ab! Die Bearbeitung kann 10-12 Wochen in Anspruch nehmen, da die Anträge zur Prüfung der Gleichwertigkeit an den_die zuständige_n Studiendekan_in der TU Wien übermittelt werden müssen.

Ist die absolvierte Ausbildung mit dem entsprechenden Masterstudium der Technischen Universität Wien gleichwertig, wird eine Zulassung ohne Auflagen (= keine zusätzlichen Lehrveranstaltungen) erteilt. Ist die absolvierte Ausbildung grundsätzlich gleichwertig, es fehlen aber bestimmte Inhalte für eine vollständige Gleichwertigkeit, so wird die Zulassung mit Auflagen (= zusätzliche Lehrveranstaltungen) erteilt, die als Ergänzungsprüfungen während des Doktoratsstudiums zu absolvieren sind.

Fachhochschulen

Bestimmte Diplom- und Master-Studiengänge, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster österreichischer Fachhochschulen sind aufgrund einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung gleichgestellt und berechtigen ohne vorherige Durchführung einer Gleichwertigkeitsprüfung zur Zulassung zum Doktoratsstudium. Sofern keine vollständige Gleichwertigkeit vorliegt, ist in der Verordnung festgelegt, dass sich Doktoratsstudium um 1 bzw. 2 Semester zur Anpassung an das universitäre Masterstudium verlängern.

Erforderliche Dokumente

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung jedenfalls vorzulegen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom, Bachelor- und Masterurkunde) in beglaubigter Kopie
  • Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (bspw. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise) und deren Inhalte
  • Zusammenfassung der Master/Diplomarbeit (Abstract)
  • Betreuungszusage einer Professorin/eines Professors der TU Wien
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Kopie)

Fristen

Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, wird empfohlen, den Antrag

  • für das Wintersemester bis 15. Juli
  • für das Sommersemester bis 15. Jänner

vollständig (mit allen erforderlichen Dokumenten) an die Studienabteilung zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Nachdem Ihre Unterlagen fristgerecht in der Studienabteilung eingetroffen sind, werden die Dokumente auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit geprüft. Liegen formale Mängel vor, werden Sie per Post darüber informiert und die fehlenden Dokumente, Beglaubigungen, Übersetzungen oder Originaldokumente angefordert.

Werden fehlende Dokumente nicht rechtzeitig nachgereicht, wird der Antrag zurückgewiesen und eine Zulassung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie daher genau die Anweisungen der Studienabteilung!

Sobald die Unterlagen vollständig und deren Prüfung durch die Studienabteilung abgeschlossen ist, wird der Antrag an den zuständigen Studiendekan zur Durchführung der inhaltlichen Gleichwertigkeitsprüfung übermittelt.

ACHTUNG! Sollte der Studiendekan noch weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen, wird sich dieser schriftlich per Email an Sie wenden.

Ist die absolvierte Ausbildung mit dem entsprechenden Masterstudium der Technischen Universität Wien gleichwertig, wird eine Zulassung ohne Auflagen (= keine zusätzlichen Lehrveranstaltungen) erteilt. Ist die absolvierte Ausbildung grundsätzlich gleichwertig, es fehlen aber bestimmte Inhalte für eine vollständige Gleichwertigkeit, so wird die Zulassung mit Auflagen (= zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium) erteilt, die während des Doktoratsstudiums zusätzlich zu absolvieren sind.

Liegt keine grundsätzliche Gleichwertigkeit zwischen der absolvierten Ausbildung und dem entsprechenden Masterstudium der TU Wien vor, ist eine Zulassung leider nicht möglich.

Nach Abschluss der Prüfung durch den Studiendekan wird im Falle der Feststellung der Gleichwertigkeit der Vorbildung der Zulassungsbescheid von der Studienabteilung erstellt und per Post übermittelt. Im Falle einer negativen Entscheidung werden Sie auch darüber per Post verständigt.

Lesen Sie sich den Zulassungsbescheid sowie allfällige Informationsblätter sorgfältig durch! Darin sind sämtliche erforderlichen Informationen enthalten.

Wenn Sie die Online Studienbewerbung durchgeführt haben, kommen Sie persönlich innerhalb der Zulassungsfrist (bis 30.4. für das Sommersemester; bis 30.11. für das Wintersemester) zu den Öffnungszeiten in die Studienabteilung und bringen folgende Unterlagen mit:

  • den Zulassungsbescheid
  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis,
  • Aufenthaltstitel (nur Drittstaatsangehörige!) falls bereits vorhanden
  • den Zulassungscode, den Sie im Rahmen der Online Studienbewerbung erhalten haben

Bei der persönlichen Einschreibung in der Studienabteilung erhalten Sie sodann Ihren Studierendenausweis (TUcard).

Die Zulassung ist erst dann abgeschlossen und gültig, wenn Sie den Studierendenbeitrag ("ÖH-Beitrag") bzw. Studienbeitrag (Drittstaatsangehörige) einbezahlt haben.

Dies können Sie unmittelbar nach der Einschreibung erledigen, in dem Sie über Ihr Handy den TU Student Account unter www.zid.tuwien.ac.at/student/account/pin.php, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster einrichten und den ÖH-Beitrag bzw. Studienbeitrag per EPS-Zahlung (Sofort-Überweisung) einbezahlen. Ihr Status im TU Student Account wird unmittelbar auf "fortgemeldet" gesetzt und Sie können am Weg zum Ausgang des Gebäudes Ihre TUcard an einem der Kioske , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterin der Aula am Karlsplatz gleich gültig setzen.