Zusatzprüfung Darstellende Geometrie

Bei den Bachelorstudien Architektur, Bauingenieurwesen, Geodäsie und Geoinformation, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau ist Darstellende Geometrie als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Wenn Sie Darstellende Geometrie im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden nach der 8. Schulstufe (AHS oder BHS) besucht haben, gilt der Nachweis als erbracht. Darstellende Geometrie können Sie durch Vorlage Ihrer Schulzeugnisse bei der persönlichen Einschreibung nachweisen. ACHTUNG: Geometrisches Zeichnen ist nicht ausreichend!

Haben Sie keinen Nachweis für Darstellende Geometrie, müssen Sie die Zusatzprüfung während des Bachelorstudiums ablegen. Dafür wird an der TU Wien eine eigene Lehrveranstaltungen ("Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie") angeboten, die vor Abschluss des Bachelorstudiums positiv absolviert werden muss.

Ergänzungsprüfungen

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums bzw. eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium bspw. an einer anderen österreichischen Universität oder Fachhochschule absolviert haben, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung durchzuführen. Das bedeutet, es ist zu prüfen, ob das von Ihnen an einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung absolvierte Studium mit dem jeweiligen Bachelorstudium der TU Wien gleichwertig ist. Ist das nicht der Fall und fehlen nur einzelne Ergänzungen für die volle Gleichwertigkeit, werden Ihnen bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium im Zulassungsbescheid vorgeschrieben. Diese Lehrveranstaltungen sind zusätzlich während des Masterstudiums zu absolvieren.

Die Gleichwertigkeit der absolvierten Vorbildung ist dann nicht gegeben, wenn für die Herstellung der vollen Gleichwertigkeit eine Vorschreibung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mehr als 30 ECTS erforderlich wären. In diesem Fall ist eine Zulassung zum Masterstudium an der TU Wien nicht möglich.

Ergänzungsprüfungen

Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Masterstudiums bzw. eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Wenn Sie Ihr Masterstudium bspw. an einer anderen österreichischen Universität oder Fachhochschule absolviert haben, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung durchzuführen. Das bedeutet, es ist zu prüfen, ob das von Ihnen an einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung absolvierte Studium mit dem jeweiligen Masterstudium der TU Wien gleichwertig ist und gleicherweise für das Doktoratsstudium an der TU Wien qualifiziert. Ist das nicht der Fall und fehlen nur einzelne Ergänzungen für die volle Gleichwertigkeit, werden Ihnen bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium im Zulassungsbescheid vorgeschrieben. Diese Lehrveranstaltungen sind zusätzlich während des Doktoratsstudiums zu absolvieren.

Bestimmte Diplom- und Master-Studiengänge an österreichischen Fachhochschulen sind aufgrund einer Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft gleichgestellt und berechtigen ohne vorherige Durchführung einer Gleichwertigkeitsprüfung zur Zulassung zum Doktoratsstudium. Diese Liste , öffnet eine Datei in einem neuen Fensterenthält jene Studiengänge, welche gleichgestellt sind bzw. welche das Doktoratsstudium um 1 bzw. 2 Semester zur Anpassung an das universitäre Doktoratsstudium verlängern.