Antrag

Der Antrag auf Zulassung zum Masterstudium darf ausnahmslos erst dann gestellt werden, wenn das Bachelor(Diplom)studium abgeschlossen ist! Das bedeutet, wenn

  • Sie alle in Ihrem Studium vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte absolviert haben und
  • kein Prüfungsanspruch im Bachelor(Diplom)studium mehr besteht.

Dies ist dann der Fall, wenn Sie bereits eine Bachelor(Diplom)urkunde erhalten haben, oder nur noch auf die Ausstellung der Bachelor(Diplom)urkunde warten. In letzterem Fall wird für die Antragstellung auch eine Bestätigung Ihrer Universität (oder Fachhochschule) über den Studienabschluss und das Notentranskript/Diploma Supplement akzeptiert.

Bei Zulassung mit Abschluss einer anderen inländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule) ist immer ein schriftlicher Antrag, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster auf Zulassung in der Studienabteilung zu stellen, da vor der Zulassung vom_von der zuständigen Studiendekan_in die Gleichwertigkeitsprüfung der absolvierten Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung (Bachelorstudium) an der TU Wien durchzuführen ist.

Senden Sie die Unterlagen daher rechtzeitig ab! Die Bearbeitung kann 10-12 Wochen in Anspruch nehmen, da die Anträge zur Prüfung der Gleichwertigkeit an den_die zuständige_n Studiendekan_in der TU Wien übermittelt werden müssen.

Ist die absolvierte Ausbildung mit dem entsprechenden Bachelorstudium der TU Wien gleichwertig, wird eine Zulassung ohne Auflagen (= keine zusätzlichen Lehrveranstaltungen) erteilt. Ist die absolvierte Ausbildung grundsätzlich gleichwertig, es fehlen aber bestimmte Inhalte für eine vollständige Gleichwertigkeit, so wird die Zulassung mit Auflagen (= zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium) erteilt, die als Ergänzungsprüfungen während des Masterstudiums zu absolvieren sind.

Erforderliche Dokumente

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung jedenfalls vorzulegen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Angabe einer gültigen Email-Adresse am Antragsformular
  • Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom, Bachelorurkunde) im Original oder beglaubigter Kopie
  • Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (bspw. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise) und deren Inhalte in beglaubigter Kopie
  • Masterstudium Architektur: zusätzlich ist eine Dokumentation der letzten 3 Entwurfsprojekte (Portfolio) des Bachelor- bzw. Diplomstudiums beizulegen (3 bis 5 Seiten ausschließlich in DIN A4 je Projekt). Portfolios anderen Formats können nicht postalisch retourniert werden.
  • Masterstudium Maschinenbau: es ist zusätzlich eine offizielle Beschreibung der absolvierten Lehrveranstaltungen (Syllabus) vorzulegen.
  • Masterstudium Biomedical Engineering: zusätzlich Angabe des gewünschten Schwerpunktes innerhalb des Masterstudiums Biomedical Engineering (siehe Studienplan).
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Kopie)

Zulassung

Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, wird empfohlen, den Antrag

  • für das Wintersemester bis 15. Juli
  • für das Sommersemester bis 15. Jänner

vollständig (mit allen erforderlichen Dokumenten) an die Studienabteilung zu übermitteln. Für unvollständige Anträge oder Anträge, die nach diesem Zeitpunkt in der Studienabteilung einlangen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht gewährleistet werden. In diesem Fall ist eine Zulassung erst für das Folgesemester möglich.

Verfahrensablauf

Nachdem Ihre Unterlagen fristgerecht in der Studienabteilung eingetroffen sind, werden die Dokumente auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit geprüft. Liegen formale Mängel vor, werden Sie per Post darüber informiert und die fehlenden Dokumente, Beglaubigungen, Übersetzungen oder Originaldokumente angefordert.

Werden fehlende Dokumente nicht rechtzeitig nachgereicht, wird der Antrag zurückgewiesen und eine Zulassung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie daher genau die Anweisungen der Studienabteilung!

Sobald die Unterlagen vollständig und deren Prüfung durch die Studienabteilung abgeschlossen ist, wird der Antrag an den_die zuständige_n Studiendekan_in zur Durchführung der inhaltlichen Gleichwertigkeitsprüfung übermittelt.

ACHTUNG! Sollte der_die Studiendekan_in noch weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen, wird sich dieser schriftlich per Email an Sie wenden.

Ist die absolvierte Ausbildung mit dem entsprechenden Bachelorstudium der TU Wien gleichwertig, wird eine Zulassung ohne Auflagen (= keine zusätzlichen Lehrveranstaltungen) erteilt. Ist die absolvierte Ausbildung grundsätzlich gleichwertig, es fehlen aber bestimmte Inhalte für eine vollständige Gleichwertigkeit, so wird die Zulassung mit Auflagen (= zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium) erteilt, die als Ergänzungsprüfungen während des Masterstudiums zusätzlich zu absolvieren sind.

Die Gleichwertigkeit liegt dann nicht vor, wenn zur Herstellung der vollständigen Gleichwertigkeit Auflagen im Ausmaß von mehr als 30 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben werden müssten. In diesem Fall ist eine Zulassung leider nicht möglich.

Nach Abschluss der Prüfung durch den_die Studiendekan_in wird im Falle der Feststellung der Gleichwertigkeit der Vorbildung der Zulassungsbescheid von der Studienabteilung erstellt und per Post übermittelt. Im Falle einer negativen Entscheidung werden Sie auch darüber per Post verständigt.

Lesen Sie sich den Zulassungsbescheid sowie allfällige Informationsblätter sorgfältig durch! Darin sind sämtliche erforderlichen Informationen enthalten.

Wenn Sie die Online Studienbewerbung durchgeführt haben, kommen Sie persönlich innerhalb der Zulassungsfrist zu den Öffnungszeiten in die Studienabteilung und bringen folgende Unterlagen mit:

  • den Zulassungsbescheid
  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis),
  • Aufenthaltstitel (nur Drittstaatsangehörige!) falls bereits vorhanden
  • den Zulassungscode, den Sie im Rahmen der Online Studienbewerbung erhalten haben

Bei der persönlichen Einschreibung in der Studienabteilung erhalten Sie auch Ihren Studierendenausweis (TUcard).

Die Zulassung ist erst dann abgeschlossen und gültig, wenn Sie den Studierendenbeitrag ("ÖH-Beitrag") bzw. Studienbeitrag (Drittstaatsangehörige) einbezahlt haben.

Dies können Sie unmittelbar nach der Einschreibung erledigen, in dem Sie über Ihr Handy den TU Student Account einrichten, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster und den ÖH-Beitrag bzw. Studienbeitrag per EPS-Zahlung (Sofort-Überweisung) einbezahlen. Ihr Status im TU Student Account wird unmittelbar auf "fortgemeldet" gesetzt und Sie können am Weg zum Ausgang des Gebäudes Ihre TUcard an einem der Kioske , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterin der Aula am Karlsplatz gleich gültig setzen.