Grundinformationen

  • Geltungsbereich
    Die auf der Webseite des International Office veröffentlichten Informationen beziehen sich ausschließlich auf internationale Bildungs- und Hochschulmanagementprojekte, d.h. Förderungsprojekte, die den Bereich der akademischen Studien und Lehre bzw. der Organisation und Struktur des Hochschulwesens betreffen.
    (Hinweis: Informationen zu Forschungsprojekten finden Sie auf den Webseiten der Abteilung "Forschungs-, Technologie- und Innovationssupport".
  • TU Wien als Vertragspartner
    Per 1.1.2004 ist aufgrund des Universitätsgesetzes 2002 die Vollrechtsfähigkeit der TU Wien wirksam geworden und die Teilrechtsfähigkeit der einzelnen Institute entfallen. Das bedeutet, dass immer nur die gesamte TU Wien und nicht das einzelne Institut als Vertragspartner handeln kann.
    Da die TU Wien nach außen (gegenüber den Vertragspartnern) für die Erfüllung abgeschlossener Verträge haftet, ist eine zentrale Prüfung und Freigabe von Verträgen im Bereich der Bildungs- und Hochschulmanagementprojekte erforderlich (z.B. durch das International Office, Controlling).
  • Bildungs- und Hochschulmanagementprojekte – Antragsverfahren, Vertragsunterzeichnung
    Der Abschluss von Verträgen für Bildungs- und Hochschulmanagementprojekte obliegt dem/der Vizerektor_in Lehre. Unter Verträgen versteht man alle vertraglichen Dokumente, einschl. Projektanträge, Letters of Intent, Mandate, Projektverträge, Konsortialverträge, usw.
  • Unterstützung durch das International Office
    Das International Office (DI Peter Gabko) hat langjährige Erfahrung im Bereich der EU-Bildungs- und Hochschulmanagementprojekte und unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung und Abwicklung Ihres Projektes.

Administrativer Ablauf bei der Antragsvorbereitung

  1. Vorbereitung der Antragsunterlagen;
  2. Erfassung des Projektes in der TISS-Projektdatenbank durch den/die TUW-Projektleiter_in / OE-Leiter_in oder das Sekretariat und Hochladen der nachfolgenden Unterlagen:
    (a) Projektkurzbeschreibung, Aufgaben der TU Wien, Liste der Projektpartner,  Budgetübersicht (gesamt, TU Wien);
    (b) Falls der hoheitliche Bereich* betroffen ist, eine Genehmigung der zuständigen Stelle (s. unten);
    (c) Dokumente zur Unterschrift durch VR Lehre (z.B. Projektantrag, Mandate, Declaration of Honour, Letter of Intent, etc.);
    Bitte beachten:
    - Um das beantragte Projekt erfassen zu können, müssen Sie in TISS eingeloggt sein;
    - In der Projektdatenbank ist im Abschnitt „Projektvorhaben“ die Option „Es betrifft akademische Studien und Lehre bzw. Organisation und Struktur des Hochschulwesens“ zu wählen;
    - Der Projektantrag soll min. 2 Wochen vor der geplanten Unterzeichnung durch den/die Vizerektor_in Lehre zur Bewilligung eingereicht werden.
  3. Bewilligung der Ressourcen für das Projekt durch den Institutsvorstand / die Institutsvorständin (erfolgt in der Projektdatenbank);
  4. Prüfung aller Antragsunterlagen durch das IO und deren Weiterleitung an den Vizerektor für Lehre zur Unterschrift;
  5. Unterzeichnung der Antragsunterlagen durch den/die Vizerektor_in für Lehre, Hochladen der eingescannten Kopien in die Projektdatenbank und Retournieren der Originale an den/die TUW-Projektleiter_in.

 

*Hoheitlicher Bereich

Bei den Projekten können studienrechtliche Aspekte des hoheitlichen Bereiches nach Universitätsgesetz betroffen sein, insbesondere:

  • Entwicklung von Lehrplänen oder Lehrmodulen und deren Einführung in die Studien an der TU Wien;
  • Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 Abs.UG;
  • Modifikationen im Zulassungsverfahren (§ 61 Abs. 5, § 63 Abs. 5 und 6 UG );
  • Errichtung von Joint-Degree-Programmen gem. § 54 Abs. 7 UG (Zuständigkeit des Senats bei Einrichtung eines neuen Studiums mittels Vergabe einer eigenen Studienkennzahl);
  • Verleihung akademischer Grade aufgrund eines Joint-Degree-Programmes gem. § 87 UG.

Bei solchen Projekten muss die Teilnahme der TU Wien an dem Projekt durch die zuständigen Stellen der TU Wien (Rektorat, Studienkommission, Senat, usw.) genehmigt werden. Berücksichtigen Sie bitte bei der Antragsvorbereitung die dafür notwendige Zeit.

TU Wien - Grunddaten für den Projektantrag

Technische Universität Wien
Karlsplatz 13, 1040 Wien, Austria

TU Wien

TU Wien  bzw.  TUW

Die TU Wien ist eine juristische Person öffentlichen Rechts und wird nicht in das Firmenbuch eingetragen. Eine diesbezügliche Nummer gibt es daher nicht.


Alternativ kann die Ergänzungsregisternummer: 9110007633536 angegeben werden.
Das Ergänzungsregister dient als Basisregister für die eindeutige Identifikation von natürlichen und juristischen Personen und sonstigen Betroffenen, die im Zentralen Melderegister (ZMR), im Firmenbuch oder im Zentralen Vereinsregister (ZVR) nicht eingetragen werden können.

999979888

Der PIC-Code muss bei der Beantragung der, von der EACEA zentral verwalteten Erasmus+ Projekte (Capacity Building, Knowledge Alliances, European Universities, Erasmus Mundus Joint Master Degrees, Jean Monnet Activities) verwendet werden.

E10209415

Die OID muss bei der Beantragung der dezentral verwalteten Erasmus+ Projekte (Strategische Partnerschaften, KA103, KA107) verwendet werden.

ECHE Reference code:  A WIEN02

Download ECHE >>

A WIEN02

Dr. Jasmin Gründling-Riener, Vice Rector Academic Affairs
(Mag. iur. Dr. iur. Jasmin Gründling-Riener, Vizerektorin Lehre)

Public university

Public body
(juristische Person öffentlichen Rechts)

Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihrer Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I – Ausgegeben am 9. August 2002 – Nr. 120

Download: Auszug aus dem Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
(Dieser Auszug kann u.U. zum Projektantrag als Nachweis der Gründung der TU Wien beigelegt werden)

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Zu Ihrer Information:

Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I – Ausgegeben am 9. August 2002 – Nr. 120, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Englische Fassung des Universitätsgesetzes 2002: University Organisation and Studies Act (Universities Act 2002), No. 120/2002 / 9th August, 2002, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster (Quelle: bm:bwk)

Die Aktualisierungen des Universitätsgesetzes finden Sie auf der RIS-Webseite, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Hier finden Sie (unvollständige) Listen: