Sehr geehrte Lehrende,

die Technische Universität Wien bekennt sich zum gleichberechtigten Studienzugang von behinderten und chronisch kranken Studierenden, wofür es auch im Universitätsgesetz rechtliche Grundlagen gibt (UG 2002 §2 Abs.11).

Wenn behinderte und chronisch kranke Studierende Unterstützungsbedarf in der Lehre haben, kann eine Inklusion in den Universitätsalltag ohne die Bereitschaft der Lehrenden nicht gelingen, deshalb möchten wir Ihnen hier einige Informationen zu diesem Thema geben.

Nicht alle behinderten Menschen werden Ihnen in Ihrer Lehrveranstaltung auffallen, da nicht jede Beeinträchtigung sichtbar ist, wie z.B. Seh- oder Hörbehinderungen. Es werden sich nicht alle behinderten Studierenden von selbst an Sie wenden. Sie werden es wahrscheinlich erst dann tun, wenn ein Problem auftritt. Auch sind nicht immer Hilfen notwendig.

Erleichtern Sie ein Aufeinanderzugehen, indem Sie zu Beginn eines Semesters in Ihren Lehrveranstaltungen so oder ähnlich erklären: "Falls irgend jemand von Ihnen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit jetzt oder später Unterstützung oder Anpassungen benötigt, können Sie sich am Ende dieser Lehrveranstaltung oder während meiner Sprechstunden an mich wenden." So können Betroffene unter Wahrung ihrer Privatsphäre mit Ihnen sprechen.

Bitte legen Sie die Regelungen, Gesetze und Vorschriften positiv im Sinne der behinderten Studierenden aus. Spezielle gesetzliche Regelungen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wie z. B. eine abweichende Prüfungsmethode, sind keine Bevorzugung oder gar ein Verzicht auf Leistungsanforderungen, sondern ermöglichen behinderten Studierenden durch Ihre Kooperationsbereitschaft erst Chancengleichheit beim Studieren.

In Anschluss führen wir einige Beispiele an, die zeigen, wie Sie betroffene Studierende unterstützen können, wenn diese eine Ihrer LVA besuchen.

Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft und stehe Ihnen für weitere Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Mag. Marlene Fuhrmann-Ehn
Behindertenbeauftragte der TU Wien
fuhrmann-ehn@tuwien.ac.at

Unterstützungsbeispiele für behinderte Studierende

... wenn mobilitätsbehinderte Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?

Einschränkungen sind vor allem dort gegeben, wo keine barrierefreien Gebäude und keine barrierefreie Infrastruktur zur Verfügung stehen. Die Technische Universität Wien ist zu einem großen Teil barrierefrei zugänglich. Sollte es doch bauliche Barrieren geben, melden Sie bitte Umbaubedarf an.

Manchmal können mobilitätsbehinderte Studierende Ihre Lehrveranstaltung deshalb nicht besuchen, weil der Raum, in dem Ihre Lehrveranstaltung stattfindet, nicht barrierefrei zugänglich ist. Dieses Problem kann z.B. durch Verlegen Ihrer Vorlesung in einen barrierefreien Hörsaal gelöst werden. Falls das nicht möglich ist, sollten Möglichkeiten gefunden werden, damit diese Studierenden trotzdem an ihrer Lehrveranstaltung teilnehmen können. Bieten Sie notfalls Alternativen zur Vorlesung an.

Bieten Sie mobilitätsbehinderten Studierenden Ihre Vorlesungsunterlagen an und stehen Sie für Besprechungen an einem barrierefrei zugänglichen Ort zur Verfügung. Hilfen sind eventuell auch bei der Anfertigung von Vorlesungsmitschriften, Übungen oder Prüfungen notwendig, wenn behinderte Studierende Schwierigkeiten mit dem Schreiben auf Grund motorischer Einschränkungen haben.

Bitte bedenken Sie, dass mobilitätsbehinderte Studierende oft eine längere Vorbereitungszeit für Prüfungen und mehr Zeit für schriftliche Arbeiten benötigen. Dies ist darin begründet, dass bestimmte Aktivitäten im Studium langwieriger und intensiver sind, durch beispielsweise Einschränkungen beim Schreiben, Lesen oder bei der Bewältigung eines Weges.

Mögliche Hilfen sind:

  • Versuchen Sie für Ihre Lehrveranstaltung einen Raum zu bekommen, der barrierefrei zugänglich ist.
  • Geben Sie Themen und verwendete Literatur so früh wie möglich bekannt (wegen der längeren Beschaffungs- bzw. Aufbereitungszeiten).
  • Verteilen Sie Kopien der von Ihnen verwendeten Folien und Unterlagen, damit das Mitschreiben entfällt.
  • Unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Assistenzpersonen und Tutorinnen und Tutoren, die behinderte Studierende auch bei praktischen Übungen unterstützen können.
  • Initiieren und erlauben Sie Teamarbeit und Kooperation mit den Tutorinnen und Tutoren Ihrer Lehrveranstaltung.
  • Erlauben Sie die Nutzung angepasster Geräte oder regen Sie die Anschaffung dieser an (z.B. adaptierter Arbeits- bzw. Labortisch).
  • Erwägen Sie eine abweichende Prüfungsmethode (z.B. mündliche statt schriftliche Prüfung oder umgekehrt),
  • Erlauben Sie Zeitzugaben, den Einsatz von Hilfsmitteln, die Assistenz von Tutorinnen und Tutoren als Schreibhilfe.

... wenn sehbehinderte Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?

Für sehbehinderte und blinde Menschen ist es in der Praxis entscheidend, mit welchen Hilfsmitteln gearbeitet werden kann oder muss. Es gibt Personen, die mit tastbarer Blindenschrift (Braille) arbeiten, andere verwenden vergrößernde Sehhilfen (Lupen, Ferngläser), Großdruck oder Aufnahmegerät. Es können auch verschiedene Arbeitstechniken gleichzeitig verwendet werden.

Das Hauptproblem ist die große Anzahl an gedruckten und visuellen Informationen, die an Universitäten verwendet werden, insbesondere Studientexte, zu denen sehbehinderte Studierende Zugang finden müssen. Formeln, Bücher, Skripten u. dgl. sind für blinde oder sehbehinderte Menschen ohne Umwandlung in eine für sie lesbare Form nicht verfügbar. Diese Umsetzung muss organisiert werden. An einigen österreichischen Universitäten gibt es Computerarbeitsplätze für sehbehinderte und blinde Nutzerinnen und Nutzer. An diesen Arbeitsplätzen kann auch Literatur in Brailleschrift umgewandelt werden oder durch Sprachausgabe zugänglich  gemacht werden.

Unterstützen Sie bitte diese Tätigkeit, indem Sie Arbeitsbehelfe, von Ihnen verfasste Skripten usw. auf Datenträgern zur Verfügung stellen.

Mögliche Hilfen sind:

  • Klare Strukturierung von Tafelbildern
  • Verbalisieren von schriftlichen und visuellen Medien
  • Anfertigung von Vergrößerungen diverser Unterlagen (Übungsaufgaben etc.)
  • Kopieren von verwendeten Folien auf Papier
  • Mitteilen, wo Plätze im Seminarraum frei sind bzw. zum Platz hinführen
  • Akzeptieren des durch die Arbeitstechniken entstehenden Geräuschpegels (z.B. bei der Verwendung eines Diktiergerätes, tragbaren Computers, elektronischen Notizbuches für Blinde, oder durch klärendes Nachfragen bei den Sitznachbarinnen und Sitznachbarn)
  • Initiieren und erlauben Sie Teamarbeit und die Kooperation mit eigenen Tutorinnen und Tutoren sowie die Nutzung angepasster Geräte (Braillezeile oder Sprachausgabe für einen Computer am Institut, Vergrößerungssoftware usw.)
  • Eine abweichende Prüfungsmethode (vergrößerte Prüfungsunterlagen, spezielle Geräte, gegebenenfalls mündliche statt schriftliche Prüfung, Zeitverlängerung usw.)

... wenn hörbehinderte Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?

Als hörbehinderte Menschen werden schwerhörige, ertaubte und gehörlose Personen zusammengefasst.

Gehörlose Menschen (siehe Punkt unterhalb: Gehörlosigkeit) sind Personen, die bereits seit Geburt kein Hörvermögen besitzen.

Unter Menschen, die ertaubt sind, versteht man Personen, die ihr Hörvermögen erst im Laufe ihres Lebens verloren haben; je nach Zeitpunkt der Ertaubung können Stimme und/oder Artikulation verändert sein. Ertaubte Menschen sind oft auf das Ablesen von den Lippen angewiesen.

Schwerhörige Personen wiederum sind Menschen, die – allgemein gesagt – schlechter oder anders hören als der Bevölkerungsdurchschnitt, das heißt aber nicht, dass ihnen durch lautes Sprechen allein bereits geholfen wäre.

Eine Hörbehinderung ist nur bedingt durch Hörgeräte ausgleichbar. Je nach Zeitpunkt und Ausprägung der Behinderung lesen die Betroffenen mehr oder weniger von den Lippen ab. Das Hauptproblem stellt die Kommunikation dar.

Mögliche Hilfen sind:

  • Beim Sprechen zu den Studierenden reden, wobei Ihr Gesicht dabei günstig beleuchtet sein sollte. Eine eventuell vorhandene Lichtquelle sollte sich hinter dem Rücken der hörbehinderten Person befinden.
  • Tafelbilder nicht mit dem Rücken zu den Studierenden erklären etc.
  • Deutlich und nicht zu schnell sprechen.
  • Mit visuellen Medien (Powerpoint, Tafel, ...) arbeiten.
  • Gestatten, dass hörbeeinträchtigte Studierende Fragen an den Sitznachbarn stellen, Gruppenarbeit nützen oder (falls anwesend) mit der Gebärdendolmetscherin oder dem Gebärdendolmetscher zu kommunizieren, um Verständnisschwierigkeiten zu klären.
  • Für klärende Gespräche nach der Vorlesung oder in der Sprechstunde selbst Bereitschaft zeigen,
  • Das Saalmikrofon oder die vom hörbehinderten Studierenden mitgebrachte, drahtlose Mikrofonanlage benutzen.
  • Absprachen über eine abweichende Prüfungsmethode treffen: Schriftliche statt mündliche Prüfung, mündliche Prüfung mit Gebärdendolmetscherin oder Gebärdendolmetscher.

... wenn gehörlose Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?

Gehörlose Personen sind seit ihrer Geburt ohne Hörvermögen. Von Gehörlosigkeit spricht man, wenn gesprochene Sprache auch mit Hörgeräten oder anderen Hilfsmitteln nicht ausreichend wahrgenommen und – daraus resultierend – nicht ausreichend reproduziert werden kann.

Der Aufbau der Lautsprache, der Umfang des Wortschatzes und somit auch das Verstehen von verschiedenen Begriffen ist durch die Gehörlosigkeit erheblich eingeschränkt. Die deutsche Lautsprache ist für gehörlose Personen nur die Zweitsprache, die Muttersprache gehörloser Personen ist die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS). Gehörlose Studierende bilden an den Universitäten eine kleine sprachliche Minderheit, die sich der Gebärdensprache als Erstsprache bedient. Die ÖGS ist seit 1. September 2005 als eigenständige Sprache anerkannt und wurde als solche in das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz aufgenommen (Art.8 Abs.3 der ÖBV).

Gehörlose Studierende bedienen sich der Gebärdensprache als Erstsprache. Die deutsche Laut- und Schriftsprache, die in ihrer Struktur stark von der visuellen Gebärdensprache abweicht, kann zum Kommunikations- und Verständnishindernis werden, das vor allem in Prüfungssituationen zutage tritt. Für gehörlose Personen kann nur die visuelle Kommunikation in einer Gebärdensprache vollkommen mühelos und barrierefrei sein. Wenn Sie also bei Wissenstests darauf bestehen, dass sie von gehörlosen Studierenden auf Deutsch absolviert werden, verlangen Sie gleichzeitig ungewollt einen Sprachtest.

Die nun folgenden Empfehlungen für eine abweichende Prüfungsmethode berücksichtigen die Möglichkeiten, die Ihnen im Rahmen des Universitätsgesetzes zur Verfügung stehen: Wenn Sie gehörlosen Studierenden bei Prüfungen entgegenkommen, können Sie sich auf § 59 Abs. 1 Z12 des UG 2002 stützen:

Empfehlungen für eine abweichende Prüfungsmethode für gehörlose Studierende:

  • Gehörlose Studierende sollten für Prüfungen die Sprache selbst wählen können – also geschriebenes oder gesprochenes Deutsch oder ÖGS.
  • Gehörlose Studierende sollten für Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Schreibaufgaben und andere studentische Aufgaben selbst gewählte, professionelle ÖGS-Dolmetscherinnen und Dolmetscher einsetzen dürfen.
  • Gehörlose Studierende sollten schriftliche Texte mit Hilfe von selbst gewählten TutorInnen erarbeiten können.
  • Bei schriftlichen Prüfungsformen sollten gehörlose Studierende 50% mehr Zeit bekommen, um den deutschen Text zu verfassen. Das gilt sowohl für schriftliche Prüfungen als auch für Proseminar- oder Seminararbeiten.
  • Wissen abzufragen ist nicht die geeignete Situation, um Sprachkenntnisse zu testen oder zu vermitteln. Schriftliche Arbeiten hingegen dienen der Entwicklung des wissenschaftlichen Stils, und hier können Sie gehörlose Studierende fordern und fördern.

Einsatz von ÖGS-Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei Prüfungen

ÖGS-Dolmetscherinnen und Dolmetscher übertragen das gesprochene Deutsch der Lehrveranstaltung 1:1 in die Österreichische Gebärdensprache. So ermöglichen sie dem gehörlosen Studierenden, dem LVA-Inhalt zu folgen.

Bei Prüfungen übertragen die ÖGS Dolmetscherinnen und Dolmetscher die vom gehörlosen Studierenden gebärdete Antwort 1:1 in gesprochenes Deutsch. Sie ermöglichen es gehörlosen Studierenden bei Prüfungen, 100% ihres Wissens ohne Sprachbarriere wiederzugeben.

Gehörlose Studierende haben ein äußerst geringes Budget für Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung, um das sie immer wieder neu ansuchen müssen. Sie werden daher keine Dolmscherinnen und Dolmetscher einsetzen, wenn sie diese nicht wirklich brauchen.

Professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher gehören in Österreich dem Österr. Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband (ÖGSDV, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) an. Sie unterliegen einem Ehrenkodex, der jegliches Einmischen, Verfälschen, „für den Kunden sprechen“ etc. verbietet. (© „Gehörlose Studierende“ VÖGS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster - Verein Österreichischer Gehörloser Studierender in gekürzter Fassung)

Seit Oktober 2010 gibt es an der Technischen Universität Wien für gehörlose Studierende die Servicestelle GESTU, die Unterstützungsmaßnahmen für diese Studierendengruppe koordiniert. Alles Nähere dazu erfahren Sie auf http://teachingsupport.tuwien.ac.at/gestu, öffnet in einem neuen Fenster

Internationale Fachliteratur zum Thema ist in der folgenden kostenlos benutzbaren Bibliografie aufgelistet: https://www.idgs.uni-hamburg.de/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

... wenn sprach‐ und sprechbehinderte Studierende in Ihrer Veranstaltung sind?

Kommunikations- und Artikulationsschwierigkeiten treten auch bei sprechbehinderten - z.B. spastischen oder stotternden - Studierenden auf. Freies Sprechen vor einer Gruppe kann angstbesetzt sein (nicht nur bei sprechbehinderten Menschen!) und verlangt Selbstvertrauen.

Mögliche Hilfen sind:

  • Lassen Sie den Betroffenen Zeit, bis sie ihren Beitrag und/oder ihre Antwort formuliert haben; sprechen Sie wie immer, widerstehen Sie z.B. der Versuchung, Wörter oder Sätze des/der Studierenden zu vervollständigen.
  • Gegebenenfalls schriftliche statt mündliche Leistungsnachweise oder Prüfungen anbieten.

... wenn psychisch kranke Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?

Diese Personen werden Ihnen nur sehr selten auffallen, besonders in Studienrichtungen mit einer hohen Anzahl von Studierenden gehen sie meist völlig unter. Manchmal werden Sie aber bei längeren Praktika in kleinen Gruppen oder bei der Betreuung einer Diplomarbeit oder Dissertation auf das Problem einer psychischen Erkrankung eines/einer Studierenden stoßen.

Mögliche Anzeichen können z.B. auffallender Leistungsabfall, auffallende Ängstlichkeit, extreme Unruhe des/der Betroffenen sein. Es kann auch vorkommen, dass sonst regelmäßig anwesende und verlässliche Studierende zu vorgegebenen Terminen nicht erscheinen. Psychische Erkrankungen sind heute leider noch immer stark tabuisiert, sodass ein offenes Gespräch darüber für Betroffene sowie für Außenstehende oft schwierig ist. Versuchen Sie es trotzdem. Offenheit wird meist sowohl von den Betroffenen als auch von allen anderen Beteiligten als große Erleichterung empfunden.


Mögliche Hilfen sind:

Ermutigen Sie Betroffene, über ihre Situation zu sprechen, indem Sie so oder ähnlich fragen:

  • Geht es Ihnen in letzter Zeit nicht gut? Haben Sie Probleme?
  • Signalisieren Sie Verständnis und Einfühlungsvermögen beim Zuhören. Grenzen Sie sich aber auch ab. Ärztliche und therapeutische Hilfe muss sich der/die Betroffene bei dafür geeigneten Stellen organisieren. Stellen Sie Ihre Erwartungen z.B. bei der Betreuung einer Diplomarbeit für die Zeit des akuten Auftretens der Krankheit zurück. Vereinbaren Sie mit dem/der Studierenden kleine aber verbindliche Aufgaben im Rahmen solcher Arbeiten.
  • Sollte die Situation z.B. während eines Praktikums eskalieren, scheuen Sie sich nicht davor, bei kompetenten Stellen um Rat zu fragen, z.B. Behindertenbeauftragte an den Universitäten, Psychologische Studentenberatung, Autistenhilfe.

...wenn chronisch kranke Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung sind?

Diese Personengruppe (z.B. an Diabetes oder Epilepsie Erkrankte oder Menschen mit Allergien) fällt meist überhaupt nicht auf.
Aber auch hier kann es zu Beeinträchtigungen kommen, da die Betroffenen ihren Studienalltag auf ihre Lebensführung abstimmen müssen, z.B. Auswahl bestimmter Speisen, Essen während der Lehrveranstaltung, Vermeidung von Reizstoffen in der Umwelt, Einkalkulieren von Pausen zum Ausruhen. Außerdem können Zeiten, um die Auswirkungen der Erkrankung selbst zu behandeln (Insulin spritzen bei Diabetikerinnen und Diabetikern, Einnahme von Medikamenten gegen Allergien usw.) erforderlich sein. Es kann daher zu Problemen kommen, wenn Leistungen über längere Zeiträume erbracht werden müssen oder zu Zeiten heftigeren Auftretens der Krankheit.

Mögliche Hilfen sind:

  • Treffen Sie Absprachen über Zeitverlängerungen u.ä. (z.B. Vorbereitungszeiten auf Prüfungen, Seminararbeiten, Laborübungen etc.) und Pausen während der Arbeitszeit.
  • Falls notwendig, treffen Sie Sonderregelungen bezüglich der Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen.

Wenn Sie weitere Informationen brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Abweichende Prüfungsmethode für Studierende mit Behinderungen

Studierende mit einer Behinderung, die länger als sechs Monate andauert, haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn sie die Prüfung in der vorgesehenen Form aufgrund ihrer Behinderung nicht ablegen können und die Anforderungen durch die abweichende Prüfungsmethode nicht verändert werden (UG 2002 § 59 (1) 11):
Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

Beispiele für abweichende Prüfungsmethoden

  • Schriftliche statt mündliche Prüfung, z.B. für Personen mit Sprach- und Sprechbehinderung.
  • Mündliche statt schriftliche Prüfung für sehbehinderte und blinde Studierende,
  • Verlängerte Prüfungszeit bei schriftlichen Prüfungen für Studierende mit eingeschränkter Feinmotorik, gehörlose Studierende, schwerhörende Studierende.
  • Erlauben des Einsatzes von Tutorinnen und Tutoren, z. B. bei Laborübungen für Studierende mit feinmotorischen Einschränkungen.
  • Tutorinnen und Tutoren für Studierende mit Hörbehinderungen zum Mitschreiben in den Lehrveranstaltungen.
  • Blinden, sehbehinderten, aber auch motorisch eingeschränkten Studierenden den Einsatz von technischen Hilfsmitteln im Unterricht und bei Prüfungen erlauben.
  • Alternative Leistungsfeststellung ermöglichen, z. B. eine schriftliche Arbeit verfassen anstatt ein Referat zu halten für Studierende mit Sprechbehinderung und Sozialphobie.
  • Rechenbeispiele nicht vor der gesamten Gruppe an der Tafel rechnen zu müssen, sondern in einem Extraraum nur vor dem Lehrenden für Studierende mit Sozialphobie, aber auch für Studierende mit schwerer motorischer Einschränkung oder Sprachbehinderung.
  • Z.B. schriftliche oder mündliche Erbringung von Leistung anstatt Anwesenheit bei prüfungsimmanenten LVA für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Erkrankungen, die in Schüben verlaufenden.
  • Verlängerung der Abgabefristen für Studierende mit körperlichen Einschränkungen oder mit chronischen Erkrankungen.

©  UNIABILITY

Barrierearme Textdokumente

Nachfolgend finden Sie zehn Punkte, auf die Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumente in ihrem Textverarbeitungsprogramm (Microsoft Word©, OpenOffice.org Writer©, etc.) achten sollten, um ein barrierearmes Textdokument zu erhalten:

  1. Verwenden Sie Überschriften (Formatvorlagen) zur Textstrukturierung.
  2. Erstellen Sie bei längeren Dokumenten ein Inhaltsverzeichnis.
  3. Geben Sie Textalternativen für Grafiken an, deren Inhalt für das Textverstehen relevant ist. Beschreiben Sie Diagramme und komplexe Abbildungen mit Hilfe von Beschriftungen oder im Fließtext.
  4. Verwenden Sie Listen und Nummerierungen für Auflistungen.
  5. Verwenden Sie Links und Textmarken zur leichteren Navigation.
  6. Vermeiden Sie ausgefallene Schriftarten.
  7. Achten Sie auf einen logischen Textfluss (z.B. Spalten).
  8. Setzen Sie Tabellen richtig ein.
  9. Achten Sie auf ausreichend Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe.
  10. Geben Sie Metadaten (Autor, Autorin, Beschreibung etc.) zum Dokument an.
  11. Kennzeichnen Sie die Textsprache entsprechend.

Checkliste für barrierefreiere Präsentationsfolien

  1. Erstellen Sie für jede Folie einen Folientitel.
  2. Verwenden Sie Folienlayouts.
  3. Prüfen Sie die Lesereihenfolge der Objekte auf jeder Folie.
  4. Verwenden Sie Listen und Nummerierungen für Auflistungen.
  5. Geben Sie Alternativtexte für Grafiken, Diagramme etc. an. Für detaillierte Beschreibungen verwenden Sie die Notizfunktion.
  6. Setzen Sie Tabellen richtig ein.
  7. Gruppieren Sie komplexe Objekte, die aus Einzelteilen bestehen.
  8. Achten Sie auf ausreichend Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe.
  9. Überprüfen Sie Ihre Folien im Graustufen-Modus, um sicherzustellen, dass der Inhalt auch ohne Farben verständlich bleibt.
  10. Geben Sie Metadaten (Autor, Autorin, Beschreibung etc.) zum Dokument an.

Grundlage für die Barrierefreiheit (Zugänglichkeit) von Webangeboten

Die Grundlagen stellen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) dar. Nachfolgend finden Sie einige Grundlagen zu diesen Richtlinien.

WCAG 2.0.
Die WCAG 2.0 bauen auf vier Prinzipien auf, denen zwölf Richtlinien zugeordnet werden. Für jede Richtlinie definiert die WCAG 2.0 Erfolgskriterien (insgesamt 61), die erfüllt werden müssen. Jedem Erfolgskriterium ist eine Priorität (A, AA oder AAA) zugeordnet, die angibt, wie wichtig die Erfüllung dieses Erfolgskriteriums für Menschen mit Behinderungen ist.

Wahrnehmbarkeit
Bieten Sie Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte.
Bieten Sie  Beschriftungen und Alternativen für Audio- und Videoinhalte.
Machen Sie Inhalte adaptier- und verfügbar für Assistive Technologien.
Verwenden Sie ausreichende Kontraste, um Dinge leichter seh- und hörbar zu machen.

Funktionalität
Machen Sie jede Funktion auch mit der Tastatur bedienbar.
Geben Sie Benutzerinnen und Benutzern ausreichend Zeit, um Inhalte zu lesen und zu nutzen.

Verständlichkeit
Gestalten Sie Texte lesbar und verstehbar.
Die Anzeige und Bedienbarkeit von Inhalt muss vorhersehbar sein.
Helfen Sie  Benutzerinnen und Benutzern, Fehler zu vermeiden oder zu korrigieren.

Kompatibilität
Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Technologien.

© Universität Klagenfurt, Andreas Jeitler