Die Personaladministration versteht sich als zentrale serviceorientierte Einrichtung für alle Organisationseinheiten der TU Wien und unterstützt diese in Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten.

Unser Fachbereich allgemeines Personal betreut im Speziellen folgende Gruppen:

  • Beamt_innen des Bundes (für die wir die Aufgaben des "Amtes der TU Wien" wahrnehmen)
  • Freie Dienstnehmer_innen des allgemeinen Personals
  • Gastprofessor_innen (keine Gastwissenschaftler/forscher)
  • Lehrlinge
  • Praktikanten (Ferial, IAESTE, FFG)
  • Privatangestellte des allgemeinen Personals, für die der Kollektivvertrag gilt
  • Projektmitarbeiter_innen des allgemeinen Personals
  • Studentische MA_innen (mit Ausnahme der Studentischen Mitarbeiter_innen in Lehre)
  • Universitätslehrgänge (mit Ausnahme der Arbeitsverträge)
  • Vertragsbedienstete des wissenschaftlichen und allgemeinen Personals, für die weiterhin das Vertragsbedienstetengesetz gilt

 

  • Allgemeine Service- und Auskunftsstelle in arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten
  • Beurteilung der Bewerbung der Arbeitsplätze/Einstufungen
  • Erstellung der Arbeitsverträge
  • Kündigungs- und Entlassungsverfahren
  • Neuaufnahme- und Nachbesetzungsverfahren ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung
  • Organisationsmanagement
  • Sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen
  • Unterstützung des Rektorates, der Dekane und der Institutsvorstände in Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten
  • Veränderungen während des Arbeitsverhältnisses
  • Wahrnehmung der Aufgaben des „Amtes der TU Wien“