Es wird ein Aufnahmeverfahren VOR der Zulassung durchgeführt

Für das Bachelorstudium Architektur werden 625 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Aufnahmeverfahrens.

Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die Online-Registrierung in der TU-eigenen Campus Software TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Die Online-Registrierung wird einmal pro Jahr jeweils vor Beginn des Wintersemesters durchgeführt und gilt für das Wintersemester und für das darauffolgende Sommersemester.

Fristen beim Aufnahmeverfahren 2024

  • Online-Registrierung von Montag, 1. April 2024 12:00 Uhr bis Mittwoch, 5. Juni 2024 23:59
  • Motivationsschreiben hochladen bis Mittwoch, 5. Juni 2024
  • Kostenbeitrag einzahlen, von TISS bestätigt bis Mittwoch, 5. Juni 2024
  • Reihungstest vor Ort am 21. August 2024

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren

Im Rahmen Ihrer Registrierung zum Aufnahmeverfahren ist auch ein Kostenbeitrag von 50 € zu bezahlen. Die Zahlung kann online direkt innerhalb des TISS-Gast-Useraccounts getätigt werden und wird in der Regel auch sofort bestätigt. Weitere Details zum Kostenbeitrag finden Sie in unseren FAQ.

Die erste Stufe des Aufnahmeverfahren besteht aus dem Upload eines Motivationsschreibens im Rahmen der Online-Registrierung. Das Motivationsschreiben wird in der Lehrveranstaltung Orientierungskurs besprochen fließt aber nicht in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein.
Das Motivationsschreiben muss den folgenden Vorgaben entsprechen:

Motivationsschreiben Teil 1: Das Motivationsschreiben ist ein von Ihnen selbstständig und mit eigenen Worten verfasster Text, in welchem Sie die Motivation und Gründe für die Wahl Ihres Studiums an der TU Wien erläutern und darstellen, welche Erwartungshaltungen Sie an das Studium haben. Beantworten Sie folgende Fragen: Was motiviert Sie zum Architekturstudium? Welches sind die wichtigsten Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie Lauf des Studiums erwerben wollen?

Das Motivationsschreiben muss in Deutsch verfasst werden und zwischen 2.000 und 3.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) lang sein. Der Text wird in einem Online-Formular hochgeladen (das heißt der Text ist nicht formatiert, er enthält keine HTML-Tags oder Ähnliches, Leerzeilen sind möglich) und kann nach dem Hochladen nicht mehr verändert werden.

Motivationsschreiben Teil 2: 

Die genaue Anleitung und Beispielskizzen finden Sie auf der Seite Anleitung für die Skizzen zum Motivationsschreiben.

Bitte beachten Sie, dass Sie 4-5 Seiten in einer Datei abgeben müssen!

! Entspricht das Motivationsschreiben nicht diesen Vorgaben, führt dies zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren und Sie werden nicht zum Reihungstest (Stufe zwei) zugelassen !

Das Aufnahmeverfahren des Bachelorstudiums Architektrur beinhaltet ein Online-Self-Assessment. Das Online-Self-Assessment dient der Selbsteinschätzung der Studienwerber_innen bezüglich der Studienwahl im Sinne der grundsätzlichen Eignung für das gewählte Bachelorstudium. Der Online-Self-Assessment-Test kann von den Studienwerber_innen selbständig und ortsunabhängig durchgeführt werden. Diese Stufe des Aufnahmeverfahrens ist mit der vollständigen Durchführung des Self- Assessment-Tests abgeschlossen, das erreichte Ergebnis geht nicht weiter in das Verfahren ein. Sie erhalten nach der Durchführung eine Bestätigung, bitte bewahren Sie sich diese als Nachweis, dass Sie das Self-Assessment durchgeführt haben, auf – Sie werden diesen im Laufe des Verfahrens im TISS Guest-Account angeben können.

Achtung: Wir senden Ihnen auf die Emailadresse, mit der sie sich zum Self Assessment angemeldet haben, den Bestätigungscode zu. Verwenden Sie daher eine Emailadresse auf die Sie auch in den kommenden Monaten noch Zugriff haben werden.

Der als dritte Stufe des Aufnahmeverfahrens durchzuführende schriftliche Test findet an dem vom Rektorat der Technischen Universität Wien festgelegten Termin statt und wird in deutscher Sprache abgehalten. Der Reihungstest findet nur statt, wenn nach der ersten Stufe noch mehr Bewerber_innen als Studienplätze vorhanden sind.

Im schriftlichen Test wird das Grundverständnis für Themen der Architektur sowie die grundsätzliche Fähigkeit im Bereich des analytischen Denkens und allgemeine Problemlösungskompetenz überprüft.

Weitere Infos zur zweiten Stufe gibt es weiter unten oder in den FAQ.

Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird ausschließlich anhand eines Punktesystems beim schriftlichen Test ermittelt.

Die erreichten Ergebnisse des schriftlichen Tests werden gereiht und führen zu einer Rangfolge. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die Studienwerber_innen mit der jeweils höchsten Punktezahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Das Ergebnis der Reihung wird den Studierenden im nur persönlich einsehbaren TISS-User bekanntgegeben.

Jene Studienwerber_innen, die einen Studienplatz erhalten haben, sind berechtigt, die Zulassung für das Bachelorstudium Architektur an der Technischen Universität Wien bis zum Ende der Nachfrist für das dem absolvierten Aufnahmeverfahren unmittelbar folgenden Winter- oder Sommersemester unter Vorlage der erforderlichen Nachweise und Erfüllung der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen (§§ 63 ff und 91 UG) durchzuführen. Die Zulassung zu einem späteren Semester ist ausgeschlossen.

Die Zulassung erfolgt in der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster der TU Wien.

Studierende, die in einem Studienjahr keinen Studienplatz erhalten haben, können sich am Aufnahmeverfahren in den folgenden Studienjahren neuerlich beteiligen.

Bei wiederholter Teilnahme am Aufnahmeverfahren, ist dieses jedes Mal zur Gänze zu absolvieren.

Studienwerber_innen, die bereits ein Bachelorstudium Architektur oder ein fachlich in Frage kommendes gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung betreiben, im Rahmen dessen mindestens 90 ECTS-Anrechnungspunkte erworben haben und ihr Studium an der Technischen Universität Wien fortsetzen wollen, sind auf Antrag zum Studium zuzulassen, wenn sie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen (§§ 63 ff und 91 UG) und die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Architektur erfüllen.
Die Prüfung der Facheinschlägigkeit und Gleichwertigkeit der Studien gemäß Abs. 1 Z 1 erfolgt durch die_den zuständige_n Studiendekan_in, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster im Auftrag des studienrechtlichen Organs der TU Wien (Vizerektorat Studium und Lehre).

Allgemeine Information zu den Studien finden Sie in der Übersichtsseite des Bachelorstudiums Architektur.