Vor der Antragstellung präsentieren die Habilitationswerber_innen ihr Vorhaben vor der Fakultät im Rahmen eines Vorstellungsvortrags (§2 Richtlinien für das Habilitationsverfahren).

Um Habilitation wird über das Dekanat beim Rektorat angesucht.

Das Habilitationsverfahren ist im § 103 des UG 2002, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (3. Teil, 5. Abschnitt, Seite 119) und im Satzungsteil Richtlinien für das Habilitationsverfahren (PDF) , öffnet eine Datei in einem neuen Fenstergeregelt.

Der Fakultätsrat hat einen Leitfaden für Habilitationswerber_innen (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster beschlossen, der Leitfaden ist als informelle Richtlinie zu verstehen.

Die Einreichung erfolgt am Dekanat, mitzubringen sind:

  • Ansuchen um Habilitation (Brief an das Rektorat). Das Ansuchen muss das Fach, für welches die Habilitation angestrebt wird enthalten und die zuständige Fakultät.
  • Lebenslauf (inkl. Publikationsliste und Darstellung der bisher ausgeübten wissenschaftlichen Tätigkeit und Lehrtätigkeit)
  • Habilitationsschrift (5 Exemplare, davon 3 Hardcover)
  • zusätzlichen Publikationen (5 Exemplare, davon 3 Hardcover)
  • Erklärung über den Eigenanteil an der Habilitationsschrift und den zusätzlichen Publikationen 
    (sofern der Antragsteller nicht der Alleinautor ist).
  • Nachweis über den Abschluss eines Doktoratsstudiums oder einer gleichzuhaltenden wissenschaftlichen Qualifikation
  • Drei Themenvorschläge für die Probevorlesung 

Beachte Sie bitte die Richtlinien für die Befangenheiten, insbesondere für Habilitationsverfahren (PDF) , öffnet eine Datei in einem neuen Fenster(2. Teil).