Sämtliche universitätsrelevanten Gesetze können für die Umsetzung des Gleichbehandlungs- oder Frauenförderungsgebots zum Tragen kommen.
BASIS aller Gleichstellungs- und Frauenförderungsmaßnahmen sind v.a. die Grundregelungen der österreichischen Verfassung, die mit den EU-Regelungen für Gender Mainstreaming konform gehen: Artikel 7 Abs 2 und 3 Bundes-Verfassungsgesetz erklären Geschlechtergleichstellungsmaßnahmen als übereinstimmend mit dem Gleichheitsgrundsatz (Details).
Im engeren Sinn ist die Tätigkeit des AKG in den folgenden Rechtsgrundlagen festgeschrieben:
- Nationale Gesetze und Verordnungen: UG 02, B-GlBG
- Satzung und Regelungen an der TU Wien
- EU-Regelungen